Eheschließung

    Eheschließung Voranmeldung

    Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Südlohn

    Auf dem Weg...

    ...in die Ehe ist der erste Schritt die persönliche Anmeldung beim Standesamt.

    Planen Sie für das Gespräch 30 bis 45 Minuten ein.

    Ist eine/r der Verlobten verhindert, kann er den Partner bevollmächtigen, die Anmeldung vorzunehmen. Einen Vordruck dieser Vollmacht erhalten Sie im Standesamt oder im Bereich "Downloads".

    Dieser Vordruck - Vollmacht Anmeldung Eheschließung -kann am Bildschirm ausgefüllt und anschließend ausgedruck werden. Die Vollmacht ist unterschrieben bei der Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt vorzulegen.

    Sind beide Erklärende aus wichtigen Gründen verhindert, sich persönlich anzumelden, gibt das Standesamt Auskunft zum weiteren Verfahren.

    Die Anmeldung wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Südlohn wohnen und trotzdem gern hier den Bund fürs Leben schließen wollen - kein Problem: Sie melden sich bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Südlohn heiraten möchten.

    Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte dort wird uns Ihre Unterlagen übersenden.
    Natürlich können Sie als Südlohner auch "fremdgehen" und auswärts heiraten. Die Anmeldung zur Eheschließung muss aber bei uns erfolgen.

    Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen, d.h. sie zur Anmeldung mitbringen. Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat sechs Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung das Jawort geben können.

    Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Termine.

    Eine Vormeldung zur Eheschließung können Sie auch Online durchführen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    32/50-1 Bürgerservice, Melde- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Winterswyker Straße 1

    46354 Südlohn

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Südlohn

    Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn

    • beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind,

    • beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,

    • keine/r der Verlobten bereits verheiratet war,

    • beide Verlobte ihren Wohnsitz in Südlohn haben und

    • beide in Südlohn geboren sind.

    Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.

    Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen (Urkunden sollen neueren Datums sein, nicht älter als 3 Monate):

    1. Wenn einer von Ihnen seinen/ihren Wohnsitz nicht in Südlohn hat, eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als vier Wochen sein.

    2. Wenn Sie nicht in Südlohn geboren sind, brauchen Sie eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes).

    3. Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen folgende Urkunden vorlegen:
      - eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
      - und eine aktuelle Eheurkunde, in der die Auflösung der Ehe und die aktuelle Namensführung eingetragen ist.
      Wenn Sie in Südlohn geheiratet haben, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Eheurkunde jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie Sich bitte die entsprechende Urkunde dort.

    4. Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, bringen Sie bitte auch deren Geburtsurkunde mit. In der Urkunde sollten Sie beide als Eltern eingetragen sein.

    Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen - leider - weitere Unterlagen notwendig werden.

    Sie sollten sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen, wenn...

    ...eine/r der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder besaß.

    ...eine/r der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist.

    ...eine/r der Verlobten adoptiert ist.

    ...eine/r der Verlobten mehrere Vorehen hatte.

    ...eine/r der Verlobten im Ausland geschieden worden ist.

    ...eine/r der Verlobten das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

    • mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
    • Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
    • Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
    • Die Eheschließung wird durchgeführt.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
    • Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
    • Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
    • Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.

    Kosten

    Hinweise für Südlohn

    Prüfung der Ehefähigkeit bei Anmeldung der Eheschließung

    • wenn nur deutsches Recht beachtlich ist 40,00 Euro

    • wenn ausländisches Recht zu beachten ist 66,00 Euro

    plus Gebühren für weitere Leistungen.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Südlohn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de