Eheschließung

    Anmeldung der Eheschließung

    Hinweise für Ahaus

    Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen".

    Beschreibung

    Hinweise für Ahaus

    Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Standesamt anmelden, an dem einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt und Friedhofswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    48683 Ahaus

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ahaus

    Bitte bringen Sie mit:

    Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung/Prüfung der Ehefähigkeit

    Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind, beide Verlobte volljährig und kinderlos sind, keine/r der Verlobten bereits verheiratet war, beide Verlobte ihren Haupwohnsitz in Ahaus oder einem Stadtteil haben und in Ahaus oder einem Stadtteil geboren sind.

    Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.

    Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen (Urkunden sollen neueren Datums sein, nicht älter als 1/2 Jahr): 

    1. wenn der Hauptwohnsitz nicht Ahaus ist, eine erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein. 

    2. wenn Sie nicht in Ahaus oder einem der Stadtteile geboren sind, brauchen Verlobte eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag/Register mit Hinweisteil. Diesen bekommen Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes. (Bitte wenden Sie sich schriftlich oder telefonisch an das Standesamt Ihres Geburtsortes) 

    3. Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich folgende Urkunden vorlegen:

    einen Nachweis über die vorausgegangene Ehe:

    - eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch/Eheregister der letzten vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk. (diese bekommen sie bei dem Standeamt bei dem die letzte Ehe geschlossen wurde.)

     

    oder

    - eine Eheurkunde der letzten vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk.(Diese bekommen sie bei dem Standesamt bei dem die letzte Ehe geschlossen wurde.)

    Wenn das erforderliche Dokument beim Standesamt Ahaus aufbewahrt wird, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Heiratsurkunde oder die vorzulegende Familienbuchabschrift jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.


    Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen - leider - weitere Unterlagen notwendig werden.

    In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

    - eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
    - eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
    - eine/r der Verlobten hat ein minderjähriges Kind
    - die Verlobten haben gemeinsame Kinder
    - eine/r der Verlobten ist adoptiert
    - eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen
    - eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden

    Wenn Sie einen Termin für Ihre Eheschließung benötigen, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Mitarbeiter/innen des Standesamtes.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ahaus

    • Volljährigkeit

      • Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können keine Ehe schließen.

    • Ehe zwischen Verwandten

      • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.

    • Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften

      • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.

      • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ahaus

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.

    • Ist einer der beiden aus wichtigem Grund verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners. (siehe unten Link "Beitrittserklärung")

    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.

    Fristen

    Hinweise für Ahaus

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: EUR 66; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und beziehungsweise oder außerhalb der Amtsräume des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden: EUR 66 - 120; Verwaltungsgebühr für die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer oder eine Ausländerin: EUR 40

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Ahaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de