Eheschließung

    Eheschließung - Anmeldung

    Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Standesabteilung buchen und finden auch alle anderen Angebote rund um die Eheschließung.

    Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim Wohnsitzstandesamt eines der Heiratswilligen. Bei unterschiedlichen Wohnsitzen besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen beiden Standesämtern. Für die Anmeldung (früher "Aufgebot") vereinbaren Sie bitte einen Termin.

    Die Heiratswilligen sollten die Anmeldung nach Möglichkeit persönlich vornehmen. Sollte einer der beiden Partner verhindert sein, so kann er mit Hilfe der Beitrittserklärung den Partner in die Lage versetzen, die Eheschließung allein anzumelden. Die Ehe muss innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung geschlossen werden, ansonsten verliert die Anmeldung ihre Gültigkeit und muss wiederholt werden.

    Die Ehe muss nicht zwingend beim Wohnsitzstandesamt geschlossen werden. Nach erfolgter Anmeldung beim Wohnsitzstandesamt können Sie bei Ihrem Wunschstandesamt innerhalb der BRD heiraten.

    Bei Eheschließung mit Ausländerbeteiligung vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin, da wegen der großen Unterschiede bei den Ehevoraussetzungen in den einzelnen Ländern und des daraus resultierenden Beratungsbedarfs keine abschließende Liste der benötigten Unterlagen erstellt werden kann.

    Für die Trauung stehen Ihnen unser Trauzimmer im Rathaus (Foto auf dieser Seite) und unsere Außenstellen ("Eheschließung in besonderem Ambiente" siehe Downloads & Links) zur Verfügung.

    Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Standesabteilung für die Eheschließung im Rathaus buchen. Für die Buchung eines Trautermins in einer Außenstelle setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen Außenstelle in Verbindung.

    Samstagstrautermine:
    Brautpaare können sich auch an einem Samstag das Ja-Wort geben!

    Damit räumt die Stadt Hürth den Heiratswilligen die Möglichkeit ein, fernab vom Alltagsstress mit Freunden, Verwandten und Bekannten gemeinsam den so genannten "schönsten Tag im Leben" an einem Samstag zu gestalten

    Termine 2024

    13.01.2024 (Rathaus und Außenstellen)
    03.02.2024 (Rathaus und Außenstellen)
    02.03.2024 (Rathaus und Außenstellen)
    13.04.2024 (Rathaus und Außenstellen)
    04.05.2024 (Rathaus und Außenstellen)
    25.05.2024 (nur Außenstellen)
    08.06.2024 (Rathaus und Außenstellen)
    22.06.2024 (nur Außenstellen)
    06.07.2024 (Rathaus und Außenstellen)
    20.07.2024 (nur Außenstellen)
    03.08.2024 (Rathaus und Außenstellen)
    24.08.2024 (nur Außenstellen)
    07.09.2024 (Rathaus und Außenstellen)
    28.09.2024 (nur Außenstellen)
    12.10.2024 (Rathaus und Außenstellen)
    26.10.2024 (nur Außenstellen)
    09.11.2024 (Rathaus und Außenstellen)
    11.11.2024 (nur Rathaus)
    07.12.2024 (Rathaus und Außenstellen)

    Übersicht Termine 2025

    Eheschließung in besonderem Ambiente in den Außenstellen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesabteilung (30-2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    Zwingend vorzulegen sind für rein deutsche Staatsangehörige:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Aufenthaltsbescheinigung des Wohnsitzmeldeamtes (nur wenn Sie nicht in Hürth gemeldet sind)
    • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (keine Geburtsurkunde!)

    Bei Geschiedenen zusätzlich:

    • Nachweis der Schließung und Auflösung der letzten Ehe:
      Beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister mit Auflösungsvermerk,
      oder
      wenn der Auflösungsvermerk noch nicht im Heiratsregister eingetragen ist:
      Beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsbuch und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

    Bei vorheriger Lebenspartnerschaft zusätzlich:

    • Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungsvermerk
    Für ausländische Staatsangehörige richten sich die Unterlagen zum Teil nach den Vorschriften des Heimatlandes. Daher ist ein Beratungstermin zwingend notwendig.

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

    • mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
    • Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
    • Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
    • Die Eheschließung wird durchgeführt.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
    • Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
    • Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
    • Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    • 40,00 € für rein deutsche Paare
    • 75,00 € bei Auslandsbeteiligung
    • zusätzlich 66,00 € bei Eheschließungen an den festgesetzten Samstagen
    • 72,00 € Aufschlag für Eheschließungen in besonderem Ambiente

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de