Eheschließung

    Heirat

    Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Sie haben eine*n Partner*in fürs Leben gefunden und wollen oder haben sich vielleicht auch schon im Ausland "getraut"? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diesen "schönsten Tag Ihres Lebens" zu begehen.

    Soweit das Standesamt Aachen für Sie zuständig ist, beachten Sie bitte, dass derzeit je nach Jahreszeit und Arbeitsaufkommen mit Wartezeiten zur Terminvergabe zwecks Beratung, Antragstellung etc. mit bis zu 8 Wochen Verzögerung gerechnet werden muss. Von daher melden Sie sich bitte frühzeitig, um Ihren Wunschheiratstermin nicht zu gefährden.

    Der gewünschte Trautermin in Aachen kann frühestens genau ein Jahr vorher telefonisch unter der 0241 432-3409 unverbindlich reserviert werden. Persönliche Vorsprachen genau ein Jahr vorher (z.B. bei beliebten Trauorten/Terminen) können nicht berücksichtigt werden. Es werden keine Reservierungswünsche per Mail entgegen genommen. Pro Paar kann nur ein Termin reserviert werden.
    Durch die Terminvergabe per Telefon ist das Zufallsprinzip gegeben und jedes Paar hat die gleiche Chance seinen Wunschtermin zu erhalten.

    Die eigentliche Anmeldung/Antragstellung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Trautermin erfolgen. Bitte erkundigen Sie sich zeitig, welche Unterlagen Sie für die Antragstellung benötigen.

    Sie wollen in Aachen heiraten?

    Falls einer von Ihnen Beiden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Aachen hat, ist das Standesamt Aachen für Ihre Anmeldung zur Eheschließung zuständig.

    Wohnen Sie beide nicht in Aachen, aber in Deutschland, ist Ihr Wohnsitzstandesamt für die Anmeldung zuständig. Die fertigen Unterlagen werden uns dann von dem zuständigen Standesamt zur Vorbereitung und Durchführung der Hochzeit zugeschickt. Da Sie dann nicht in Ihrem Wohnsitzstandesamt heiraten, ist hier eine zusätzliche Gebühr von 40,00 € zu leisten.

    Wohnen beide Verlobte im Ausland und möchten gerne in Aachen heiraten, ist das Standesamt Aachen für Ihre Anmeldung zuständig.

    Weitere Informationen u.a. zu Trauorten und Terminen/Reservierungsmöglichkeiten, zur Anmeldung und den notwendigen Unterlagen, Namensführung, Gebühren und einiges mehr erfahren Sie unter:

    https://www.aachen.de/de/stadt_buerger/allgemeines/heiraten/heiraten_einfuehrung.html .

    Sie wollen in einer anderen deutschen Stadt heiraten und sind in Aachen gemeldet?

    Soweit mindestens eine*r der Verlobten seinen Wohnsitz in Aachen hat, kann das Standesamt Aachen Ihre Anmeldung entgegen nehmen. Sollte allerdings einer der Verlobten im eheschließenden Standesamt seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz haben, ist es sinnvoll, dort auch die Anmeldung vorzunehmen, um Ihrerseits Gebühren zu sparen.

    Sie leben bereits in einer in Deutschland eingetragenen Lebenspartnerschaft und wollen Ihre Verbindung in eine Ehe umwandeln?

    Seit dem 01.10.2017 gibt es in Deutschland die Ehe für Alle. Lebenspartnerschaften können seit diesem Zeitpunkt in Deutschland nicht mehr neu begründet werden.

    Es ist jetzt möglich, bereits eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in eine Ehe umzuwandeln.

    Falls einer von Ihnen Beiden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Aachen hat, kann das Standesamt Aachen Ihre Anmeldung zur Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe entgegen nehmen.

    Ein "heiraten am Schreibtisch" direkt nach der Anmeldung zur Eheschließung ist auf Anfrage möglich.

    Wohnen Sie beide nicht in Aachen, aber in Deutschland, ist Ihr Wohnsitzstandesamt für die Anmeldung zuständig. Falls Sie dann in Aachen heiraten wollen, werden uns die fertigen Unterlagen von dem zuständigen Standesamt zur Vorbereitung und Durchführung der Hochzeit zugeschickt. Da Sie nicht in Ihrem Wohnsitzstandesamt heiraten, ist hier eine zusätzliche Gebühr von 40,00 € zu leisten.

    Wohnen Sie Beide im Ausland und möchten gerne in Aachen die Umwandlung vornehmen, ist das Standesamt Aachen für Ihre Anmeldung zuständig.

    Sie wollen im Ausland heiraten?

    Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten im Ausland heiraten? Dann müssen Sie sich zunächst beim ausländischen Konsulat informieren, welche Unterlagen dafür notwendig sind.

    Es gibt Länder, in denen Sie neben den Urkunden nur eine Familienstandsbescheinigung benötigen. Die Familienstandsbescheinigung ist die erweiterte Meldebescheinigung. Sie beinhaltet neben Ihrer Meldeadresse und Ihrer Staatsangehörigkeit auch Ihren Familienstand. Sie erhalten diese Bescheinigung beim Bürgerservice.

    In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen. Zur Prüfung der Ehefähigkeit benötigen wir daher die Unterlagen beider Verlobten.

    Das Ehefähigkeitszeugnis wird von dem deutschen Standesamt Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland ausgestellt.

    Da je nach beteiligten Nationalitäten und Familienstand die Beibringung verschiedenster Unterlagen notwendig sein kann, informieren Sie sich bitte rechtzeitig vorab.

    Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab Ausstellung sechs Monate gültig.

    Sie haben bereits im Ausland oder einem Konsulat/Botschaft geheiratet und wollen Ihre Ehe in Deutschland nachbeurkunden lassen und vielleicht auch einen gemeinsamen Ehenamen erklären?

    Eine Nachbeurkundung der ausländischen Eheschließung ist nicht von sich aus notwendig. Haben Sie zum Beispiel in einem Land der europäischen Union oder in den Vereinigten Staaten von Amerika geheiratet, reicht es in der Regel aus, wenn Sie mit Ihrer Eheurkunde (mehrsprachig oder übersetzt, eventuell ist eine Beglaubigung (Apostille, Legalisation) notwendig) beim Bürger*innenservice vorsprechen und sich als verheiratet registrieren lassen.

    Bitte lassen Sie auch Ihrem deutschen Geburtsstandesamt und dem Standesamt einer eventuellen letzten deutschen Vorehe diese Information zur Bereinigung der Standesamtsregister zukommen.

    Falls Sie nach der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen erklären wollen und deutschem Personalstatut unterliegen,  ist die Nachbeurkundung der ausländischen Eheschließung keine Voraussetzung.

    Falls Sie dennoch eine Nachbeurkundung wünschen, ist dies unter speziellen Voraussetzungen möglich:

    Falls zumindest eine*r der Eheleute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder dem deutschen Personalstatut unterliegt, besteht die Möglichkeit der Nachbeurkundung der ausländischen Ehe, soweit diese nach den Vorgaben des eheschließenden Staates geschlossen und auch für den deutschen Rechtsbereich rechtsgültig anerkannt werden kann.

    Für die Antragstellung ist das deutsche Standesamt des aktuellen bzw. letzten Wohnsitzes in Deutschland zuständig. Sollte dies Aachen sein, setzen Sie sich bitte mit unseren Kolleg*innen des Bereiches Eheregister zwecks Beratung und Terminvergabe in Verbindung.

     

    Stand 08.02.2023

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    Fax: 0241 432-3498

    E-Mail: standesamt@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    Fax: 0241 432-3498

    E-Mail: ehe@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    Fax: 0241 432-3498

    E-Mail: standesamt@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    Fax: 0241 432-3498

    E-Mail: ehe@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen:

    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

    Sie müssen bei der Anmeldung der Eheschließung mit entsprechenden Urkunden Folgendes nachweisen:

    • Personenstand,
    • Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt,
    • Ihre Staatsangehörigkeit,
    • letzte Eheschließung oder letzte Begründung einer Lebenspartnerschaft und Nachweise zu deren Auflösungen; sofern letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht in deutschland geschlossen wurde, Nachweise zur Auflösung weiterer vorheriger Ehen und Lebenspartnerschaften, sofern diese nicht schon von einem deutschen Standesamt geprüft wurden

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

    • mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
    • Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
    • Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
    • Die Eheschließung wird durchgeführt.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
    • Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
    • Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
    • Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: EUR 66; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und beziehungsweise oder außerhalb der Amtsräume des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden: EUR 66 - 120; Verwaltungsgebühr für die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer oder eine Ausländerin: EUR 40

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de