Eheschließung

    Heirat

    Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Neuss

    Seit 01.07.1998 ist der Begriff des Aufgebotes weggefallen. An seine Stelle ist die Anmeldung der Eheschließung getreten. Auch wenn einiges im Eherecht geändert wurde, so wird weiterhin die Ehefähigkeit geprüft, um etwaige Ehehindernisse zu ermitteln.

    Liegt kein Ehehindernis vor, wird die Anmeldung vorgenommen und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das heißt, dass Ihr Eheschließungstermin innerhalb dieser sechs Monate liegen muß. Wenn Sie schon sehr frühzeitig planen, beachten Sie bitte, dass die Anmeldung auch frühestens sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen kann. Allerdings gibt es bei Auslandsbeteiligung auch Ausnahmen mit kürzerer Geltungsdauer.

    Ein Eheschließungstermin kann bereits ein Jahr im Voraus telefonisch reserviert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Eheschließungen und sonstige Beurkundungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    41460 Neuss

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neuss

    Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Alle genannten Urkunden sind als Original und nicht als Kopie einzureichen.Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig sein.

    Anmeldung zur Eheschließung

    Das Standesamt Neuss rät Ihnen, im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung, sich über die erforderlichen Unterlagen persönlich zu informieren. Vorliegend richten sich die einzureichenden Dokumente nach den persönlichen Voraussetzungen der Verlobten.

    Folglich hängt es vom Einzelfall ab, welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Neuss vorzulegen sind. Dennoch möchten wir versuchen, Ihnen einige hilfreiche Informationen und Hinweise zur Vorbereitung der Anmeldunng zu geben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die auf diesem Wege vermittelten Informationen unverbindlicher Natur sind und dementsprechend ein persönliches Informationsgespräch nicht ersetzen  beziehungsweise die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein kann.

    Vorzulegende Dokumente

    Für Volljährige, seit Geburt an deutsche Staatsangehörige, welche ledig sind oder nie geheiratet bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben:

    • gültigen Personalausweis oder Reisepass beider Ehepartner
    • aktuellen Auszug (beglaubigte Abschrift) aus dem Geburtsregister durch das Standesamt des Geburtsortes (entfällt wenn der Geburtsort Neuss ist), welche nicht älter ist als 6 Monate
    • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (entfällt bei Wohnsitz in Neuss), welche Angaben zum Familienstand, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes erkennen lässt und dabei nicht älter ist als 14 Tage
      • Eine reine Anmeldung bei dem Meldeamt ist nicht ausreichend!
    • Bei gemeinsamen Kindern, welche in Deutschland geboren wurden, ist eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister notwendig

    Zusätzlich für Volljährige, seit Geburt an deutsche Staatsangehörige, welche einmal bzw. mehrmals verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft gewesen sind:

    • Sofern die letzte Vorehe/Lebenspartnerschaft in Deutschland geschlossen wurde: aktuellen Auszug (beglaubigte Abschrift) aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister der Vorehe mit einem Auflösungsvermerk, welche nicht älter ist als 6 Monate

    In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall per Mail oder telefonisch beim Standesamt erkundigen:

    • ein Partner besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
    • ein Partner ist nicht im Bundesgebiet geboren
    • ein Partner hat im Ausland geheiratet
    • ein Partner ist im Ausland geschieden worden

    Eheschließung mit Auslandsbeteiligung:

    Wenn mindestens einer der beiden Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, so sollten Sie in jedem Fall das zuständige Standesamt aufsuchen und ein persönliches Beratungsgespräch führen. Der Standesbeamte muß bei Auslandsbezug das jeweilige Heimatrecht berücksichtigen. Nicht nur das deutsche Recht ist ständigen Änderungen unterworfen, sondern auch im anzuwendenden ausländischen Recht ergeben sich neben zahlreichen Eheschließungsvoraussetzungen auch umfangreiche Richtlinien, die bei der Informationserteilung berücksichtigt werden müssen. Da die Gesetze in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nicht auf die Eheschließungsvoraussetzungen eingegangen werden.

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

    • mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neuss

    • Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
    • Grundsätzlich gilt, dass die Partner die Eheschließung gemeinsam und persönlich anmelden sollen. Ist einer der Partner aus wichtigem Grund verhindert, so kann er den Anderen bevollmächtigen (Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung).

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: EUR 66; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und beziehungsweise oder außerhalb der Amtsräume des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden: EUR 66 - 120; Verwaltungsgebühr für die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer oder eine Ausländerin: EUR 40

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Neuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de