Heirat
Hinweise für Hilden
Im Standesamt können Sie heiraten, hierfür müssen Sie Ihre Eheschließung anmelden.
Beschreibung
Sie müssen die Eheschließung mündlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt anmelden. Melden Sie sich möglichst persönlich und gemeinsam an. Sie können sich auch gegenseitig oder jemand Anderen bevollmächtigen.
Sie können in jedem deutschen Standesamt die Ehe schließen. Anmelden können Sie sich jedoch nur in einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie oder Ihr künftiger Ehegatte oder Ihre künftige Ehegattin seinen beziehungsweise ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise hat. Haben Sie beide weder Ihren Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, müssen Sie sich bei dem Standesamt anmelden, welches Sie trauen soll.
Das Standesamt, bei dem Sie sich angemeldet haben, prüft, ob Hindernisse gegen die Eheschließung sprechen, wenn Sie diese in einem anderen Standesamt durchführen wollen. Das Ergebnis der Prüfung teilt Ihnen das Standesamt mit. Liegen keine Hindernisse vor, ist die Mitteilung hierüber für das eheschließende Standesamt verbindlich.
Sie beide werden vor der Eheschließung befragt, ob Sie einen Ehenamen tragen wollen.
Nach der Eheschließung beurkundet dies der Standesbeamte oder die Standesbeamtin in einer Niederschrift. Diese wird von Ihnen und Ihrem Ehegatten beziehungsweise Ihrer Ehegattin, den Zeugen und Zeuginnen sowie der Standesbeamtin beziehungsweise dem Standesbeamten unterschrieben. Danach wird die Eheschließung im Eheregister beurkundet.
Seit dem 1. Oktober 2017 ist in Deutschland aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts auch eine Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern und Partnerinnen möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
Eine häufig gestellte Frage ist die Frage nach den erforderlichen Unterlagen. Dies kann jedoch nicht allgemein beantwortet werden, da die persönlichen Verhältnisse der Paare oft sehr unterschiedlich sind.
Das nachfolgende Beispiel bezieht sich auf den Fall:
Beide sind deutsche Staatsangehörige, noch nicht verheiratet gewesen, wohnhaft in Hilden und haben keine gemeinsamen Kinder
Vorzulegen sind:
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes.
In anderen Fällen sollte zur Klärung der erforderlichen Unterlagen Kontakt mit dem Standesamt aufgenommen werden.
Welche Unterlagen von Ihnen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Standesamt.
Formulare
Hinweise für Hilden
keine
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:
- mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hilden
§§ 12 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
Verfahrensablauf
Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
- Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
- Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
- Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
- Die Eheschließung wird durchgeführt.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
- Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
- Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
- Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.
Fristen
Hinweise für Hilden
Die rechtsgültige Anmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das bedeutet, dass Ihr Hochzeitstermin innerhalb dieser Zeit liegen muss. Bei Ihrer Planung weit im Voraus beachten Sie bitte, dass die Anmeldung auch erst sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen kann.
Kosten
Hinweise für Hilden
- Sind beide Partner deutsch: 60 Euro
- mit ausländischer Beteiligung: 80 Euro
- Hinzu kommen weitere Kosten für z.B. Familienstammbuch, Eheurkunde, Samstagstrauung, Raummiete usw.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen