Wohngeld Feststellung der Weiterleistung
Beschreibung
Hinweise für Rees
Wohngeld ist eine staatliche Hilfe, die darauf abzielt, sich an den Kosten der Wohnung zu beteiligen. Wohngeld wird als Mietzuschuss bewilligt, wenn Sie Mieter von Wohnraum sind. Wohngeld wird als Lastenzuschuss bewilligt, wenn Sie Eigentümer von Wohnraum sind. Sie müssen den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.
Zum Wohngeldrechner:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Dem ausgefüllten Antragsformular müssen Sie noch folgende Nachweise beifügen:
Aktuelle Nachweise zur Miete bzw. Belastung, insbesondere:
- Mietvertrag,
- ggf. aktuelle Betriebskostenabrechnung,
- bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die für den Erwerb, Bau oder die Modernisierung des Eigenheims bzw. der Eigentumswohnung aufgenommen wurden,
- bei Eigentümern: aktueller Grundsteuerbescheid.
Aktuelle Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, z.B.
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate,
- aktueller Rentenbescheid,
- aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld),
- Nachweis für Unterhaltszahlungen,
- Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (z.B. bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen.
- Sonstige Nachweise (falls vorhanden), z.B.
Schwerbehindertenausweis und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung.
Formulare
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.
Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Voraussetzungen
Hinweise für Rees
- der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens sowie
- der Höhe der Miete oder Belastung.
Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Zur Prüfung Ihres Anspruchs ist ein Antrag auf Wohngeld zu stellen. Die von Ihnen gemachten Angaben im Antrag müssen Sie nachweisen. Hierzu gehören in jedem Fall Einkommensnachweise und eine Bescheinigung des Vermieters bzw. im Falle von Eigentum ein Nachweis der Belastung. In einigen Fällen können weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag.
Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021
Stichwörter
Hinweise für Rees