Vollstreckung
Hinweise für Hürth
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Der Fachbereich Vollstreckung hat entsprechend den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVG NRW) Forderungen, die nicht rechtzeitig beglichen wurden, zwangsweise einzuziehen oder die zwangsweise Einziehung zu veranlassen.
Dies geschieht durch die Mitarbeiter des Sachgebietes Vollstreckung. Es werden dabei nicht nur die rückständigen Forderungen der Stadt Hürth vollstreckt, sondern im Rahmen der Amtshilfe auch die von fremden Behörden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Bar oder EC-Kartenzahlung (während der Bürozeiten)
Hinweise (Besonderheiten)
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Die Mitarbeiter des Vollstreckungsaußendienstes haben eingeschränkte Bürodienstzeiten, und zwar
montags bis freitags
07:00 Uhr - 08:30 Uhr,
montags bis donnerstags
13:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach vorheriger Vereinbarung.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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