Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung

    Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung

    Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Ihr Anliegen kann ausschließlich im Rahmen eines Termins bearbeitet werden. Termine werden regelmäßig freigeschaltet und sind hier online verfügbar:Terminvereinbarung Bürgerberatung oder können unter der Rufnummer 581-1234 telefonisch vereinbart werden. Sollte kein Termin verfügbar sein, können Sie sich in dringenden Angelegenheiten per eMail (buergerberatung@stadt-witten.de) direkt an die Bürgerberatung wenden. Im Interesse unserer Gesundheit tragen Sie bitte zum Selbst- und Fremdschutz im Rathaus eine medizinische Maske. Vielen Dank. Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn, sie haben bereits einen gültigen Reisepass. Die Beantragung kann nur persönlich erfolgen. Auf Antrag der Sorgeberechtigen kann auch für jüngere Personen ein Personalausweis ausgestellt werden. Minderjährige Kinder müssen ebenfalls bei Antragstellung anwesend sein. Das notwendige Lichtbild können Sie auch im Rathaus an dem Selbstbedienungsterminal "Speed Capture" erstellen. Die Gebühren hierfür betragen 6,00 Euro. Sie finden das Selbstbedienungsterminal im Südflügel, Erdgeschoss, gegenüber dem Aufzug. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24 Jährigen sechs Jahre. Weitere Informationen und Anwendungs- und Nutzungsbeispiele zum neuen Personalausweis erhalten Sie auf der Internetseite http://www.personalausweisportal.de. Sobald das Dokument fertig gestellt ist, erhalten Sie von der Bundesdruckerei einen Brief, der die für Sie wichtigen Informationen (Transport-PIN, PUK, Sperrkennwort) enthält. Wenige Tage nachdem Sie den Brief erhalten haben, sollte der neue Ausweis in der Bürgerberatung zur Abholung bereit sein. Nach Fertigstellung des neuen Personalausweises holen Sie diesen bitte unter Vorlage des bisherigen Personalausweises ab. Sollten Sie an der persönlichen Abholung verhindert sein, können Sie sich durch Erteilung einer Vollmacht von einer anderen Person vertreten lassen. Benutzen Sie dazu in jedem Fall den Vordruck Abholvollmacht Personalausweis, denn dieser enthält die notwendigen Erklärungen, die nur Sie bei zur Abholung geben können. Haben Sie den PIN-Brief nicht erhalten, müssen Sie den Personalausweis persönlich abholen! In dringenden Fällen kann sofort nach Klärung Ihrer Identität ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Wenn Sie Ihren ePersonalausweis selbst aktivieren möchten oder Ihre PIN vergessen haben, bedarf es lediglich der Beantragung eines PIN-Rücksetzbriefes auf der neuen Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Der Brief wird sodann aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg an die im Chip des Personalausweises oder der eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt. Die Aktivierung der PIN ist auch weiterhin in der Bürgerberatung möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    34 Personenstandsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    33 Servicebereich

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    58452 Witten

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    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

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    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Alter Personalausweis (auch wenn dieser bereits abgelaufen ist) Reisepass oder Kinderreisepass Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild Die Vorlage einer Geburts-/Abstammungsurkunde bzw. des Familienbuches wird empfohlen

    Formulare

    Hinweise für Witten

    Voraussetzungen

    Hinweise für Witten

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    Personalausweisgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Witten

    Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Hinweise für Witten

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.
    Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Witten

    22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren 10,00 Euro für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Witten

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Vordruck Beantragung Dokumente f. Kinder und Jugendliche Abholvollmacht

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 26.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de