Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung

    Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung

    Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Münster

    Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Haben Sie Ihren Familiennamen also zum Beispiel nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen. 
    Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen. 
    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden. 
    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:

    • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig. 
    Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen. Buchen Sie zur Vermeidung von Wartezeiten unbedingt einen Termin. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten der Ausstellung steigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Kinderhaus in der Bezirksverwaltung Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Idenbrockplatz 8

    48159 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927520

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Handorf in der Bezirksverwaltung Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Vennemannstraße 5

    48157 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514921629

    E-Mail: buergerbuero-ost@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Bürger- und Ratsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Brüning-Straße 7

    48143 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Gremmendorf - derzeit geschlossen

    Adresse

    Hausanschrift

    Albersloher Weg 550

    48167 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927740

    E-Mail: buergerbuero-suedost@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Gievenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Rüschhausweg 17

    48161 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514921647

    Fax: +492514927694

    E-Mail: Buergerbuero-Gievenbeck@Stadt-Muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Hiltrup in der Bezirksverwaltung Hiltrup

    Adresse

    Hausanschrift

    Patronatsstraße 20

    48165 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927808

    E-Mail: buergerbuero-hiltrup@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Beratung Bürgerbüro Mitte im Servicezentrum Stadthaus 1

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Brüning-Straße 7

    48143 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927722

    E-Mail: buergerbuero-mitte@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Coerde - derzeit geschlossen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamannplatz 39

    48157 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927520

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Roxel in der Bezirksverwaltung West

    Adresse

    Hausanschrift

    Pantaleonplatz 7

    48161 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927811

    E-Mail: buergerbuero-west@stdt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Wolbeck in der Bezirksverwaltung Südost

    Adresse

    Hausanschrift

    Münsterstraße 7

    48167 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927740

    E-Mail: buergerbuero-suedost@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • alter Personalausweis oder Reisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
    • Scheidungsurkunde
    • Bescheinigung über die Namensführung vom Standesamt
    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.

    Formulare

    Hinweise für Münster

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.
    Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen des Bürgeramts.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Münster

    Weitere Informationen

    Hinweise für Münster

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 26.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Münster

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de