Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Sie möchten Ihren Namen ändern?
Sie möchten Ihren Mädchennamen wiederhaben?
Sie sind geschieden (bzw. verwitwet/ hatten eine begründete Lebenspartnerschaft) und möchten Ihren Geburtsnamen wieder annehmen?
Wie teuer ist das, was müssen Sie mitbringen, wo machen Sie das, wie lange dauert das?
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
1. Das rechtskräftige Scheidungsurteil eines deutschen Gerichtes oder die Sterbeurkunde des Partners.
2. Bei Heirat in Wuppertal reicht das Stammbuch der Ehe, wenn die Ehe auch in Deutschland geschieden wurde.
3. Bei Eheschließung im Ausland die Heiratsurkunde mit Übersetzung von einem Übersetzer der in Deutschland für deutsche Gerichte zugelassen ist!
Ansonsten sprechen sie bitte zu den Öffnungszeiten mit den vorhandenen Unterlagen persönlich beim Standesamt vor.
Formulare
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Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 1355 BGB - Ehename - siehe Downloads/Links
Verfahrensablauf
Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.
Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
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Erklärung über die Wiederannahme eines früheren Namens: 21,00 €. Bescheinigung über die namensrechtliche Erklärung: 9,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
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Bei der Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft handelt es sich um eine Erklärung in Gegenwart des Standesbeamten. Diese Erklärung kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden. Wirksam wird die Erklärung am Heiratsort, nicht am Wohnort! Am Heiratsort geht es also schneller.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 26.08.2021
Stichwörter
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