Gewerbelegitimationskarte

    Gewerbelegitimationskarte

    Hinweise für Werl

    Beschreibung

    Hinweise für Werl

    Wer im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland geschäftlich tätig werden möchte, benötigt u.U. eine Gewerbelegitimationskarte. Für Tätigkeiten innerhalb der EU sowie in der Schweiz und Norwegen entfällt in der Regel die Notwendigkeit einer Gewerbelegitimationskarte; dies kann jedoch von Land zu Land unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim Einheitlichen Ansprechpartner des Landes, in dem Sie für das in Deutschland ansässige Unternehmen geschäftlich tätig werden möchten. Hier finden Sie eine Übersicht der Europäischen Kommission über die Einheitlichen Ansprechpartner in der EU. Hinweis: Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

     

    Wer stellt die Gewerbelegitimationskarte aus?
    Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Ihr Betrieb seinen Sitz hat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-0

    Fax: 02922 800-3298

    E-Mail: ordnungsamt@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-3204

    Fax: 02922 800-3298

    E-Mail: gewerbe@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Werl

    Ausgefülltes Antragsformular (muss bei der zuständigen Gemeinde angefragt werden)
    Personalausweis oder Reisepass
    Ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
    Ggf. Führungszeugnis / Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    Ggf. Handwerkskarte
    Ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind.

    Formulare

    Hinweise für Werl

    Voraussetzungen

    Hinweise für Werl

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werl

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Werl

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Werl

    Kosten

    Hinweise für Werl

    Der Gebührenrahmen liegt zwischen 10,00 € und 100,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Werl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Werl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de