Gewerbelegitimationskarte
Hinweise für Bad Oeynhausen
Beschreibung
Hinweise für Bad Oeynhausen
Fall sie im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz in Bad Oeynhausen tätig werden wollen brauchen sie dafür eine Gewerbelegitimationskarte. In der Regel entfällt diese Pflicht innerhalb der EU sowie in der Schweiz und Norwegen. Erkundigen sie sich jedoch bitte diesbezüglich beim Ansprechpartner des Landes, indem das betreffende Unternehmen gewerblich tätig werden möchte
Für Informationen zur Beantragung der Karte wenden sie sich bitte an den untenstehenden Ansprechpartner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14 - 1111
Fax: Fax: +49(0)5731 14 - 1920
E-Mail: buergerbuero@badoeynhausen.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen