Gewerbelegitimationskarte
Gewerbelegitimationskarte
Hinweise für Baesweiler
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
nicht angegeben
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Baesweiler
Formulare
Hinweise für Baesweiler
Voraussetzungen
Hinweise für Baesweiler
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Baesweiler
Links § 55b Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__55b.html]
Verfahrensablauf
Hinweise für Baesweiler
Fristen
Hinweise für Baesweiler
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Baesweiler
Kosten
Hinweise für Baesweiler
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Baesweiler
Weitere Informationen
Hinweise für Baesweiler
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Baesweiler