Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen
Wenn Sie beabsichtigen, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, können Sie sich beraten lassen. Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen.
Beschreibung
Hinweise für Warendorf
Am 01.07.2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen - Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) - in Kraft getreten. Vor der Anmeldung der Prostitutionstätigkeit beim Ordnungsamt sieht das Gesetz eine verpflichtende gesundheitliche Beratung vor. Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Sexarbeit hauptsächlich ausgeübt wird. Wenn Sie also im Kreis Warendorf tätig sind/werden, ist das Gesundheitsamt Warendorf für Sie die richtige Adresse.
Die gesundheitliche Beratung erfolgt im Gesundheitsamt in Warendorf durch eine Ärztin und ist vertraulich. Sie soll insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs einschließen.
Nach der Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese muss bei der Tätigkeit als Sexarbeiter/in mitgeführt werden und ist deutschlandweit gültig. Sofern eine Aliasbescheinigung vom Ordnungsamt vorliegt, kann die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung auch auf den Aliasnamen ausgestellt werden.
Die Gesundheitsberatung muss mindestens alle 12 Monate wiederholt werden. Sexarbeiter/innen zwischen 18 und 21 Jahren müssen mindestens alle 6 Monate zur Beratung kommen.
Beratung und Ausstellung der Bescheinigung sind kostenfrei.
Termine zur gesundheitlichen Beratung können telefonisch oder per Email vereinbart werden. Bringen Sie zur Beratung bitte einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) und ggf. die Aliasbescheinigung mit. Bei fehlenden Deutsch- oder Englischkenntnissen kann es sinnvoll sein, eine Person des Vertrauens zur Übersetzung mitzubringen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Medizinischer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02581 53-5312
E-Mail: med.dienst@kreis-warendorf.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Warendorf
Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz, Aliasbescheinigung
Formulare
Hinweise für Warendorf
Voraussetzungen
- Sie sind volljährig.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Warendorf
§10 Prostituiertenschutzgesetz
Verfahrensablauf
- Sie vereinbaren einen Termin mit der zuständigen Stelle.
- Sie lassen sich beraten.
- Nach Abschluss der Beratung stellt die Behörde Ihnen eine Bescheinigung aus, welche die Durchführung der gesundheitlichen Beratung bestätigt.
- Wenn Sie sich als Prostituierte oder Prostituierter anmelden, müssen Sie die Bescheinigung vorlegen.
- Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie die Bescheinigung bei Ausübung Ihrer Tätigkeit dabeihaben.
Fristen
Sofern Sie als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten und
- noch nicht 21 Jahre alt sind, müssen Sie sich alle 6 Monate beraten lassen.
- bereits 21 Jahre alt oder älter sind, müssen Sie sich einmal pro Jahr beraten lassen.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Beratung ist einzelfallabhängig. Die Bescheinigung wird Ihnen sofort im Anschluss an die Beratung ausgestellt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Warendorf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg am 18.06.2024