Vorgesehen zum Löschen - Prostitutionstätigkeit Beratung

    Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen

    Wenn Sie beabsichtigen, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, können Sie sich beraten lassen. Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

     Gesundheitliche Beratung nach §10 - Prostituiertenschutzgesetz:

    • Verhütungsmethoden

    • Kondompflicht

    • Impfberatung

    • Hygiene

    • Zwangskontext

    • Ausstiegsmöglichkeiten

    • Angebote externer Beratungsstellen

    • Informationen zu Risiken des Alkohol- und Drogenmissbrauchs

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amts- und sozialärztliche Aufgaben/Beratungsdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-15327

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    •  Gültiger Personalausweis

    •  Gültige Aufenthaltserlaubnis bei nicht EU-BürgerInnen

    •  Aktuelles Passfoto

    •  Aktueller Impfausweis

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Volljährigkeit (18 Jahre)

    Termin: Telefonisch, in Absprache mit dem Ordnungsamt,

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • 10 Prostituiertenschutzgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beratung

    Ausstellung des Gesundheitsausweises

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Arbeiten erst nach Beratung und Ausstellung eines gültigen Gesundheitsausweises möglich

    • Halbjährliche Beratung bei
    • Jährliche Beratung > 21 Jahren

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer der Beratung ist einzelfallabhängig. Die Bescheinigung wird Ihnen sofort im Anschluss an die Beratung ausgestellt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Die Beratung ist vertraulich, sodass auch Not- und Zwangslagen angesprochen werden können.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg am 18.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de