Vorgesehen zum Löschen - Prostitutionstätigkeit Beratung

    Prostitutionstätigkeit Beratung

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Seit dem 1. Juli 2017 müssen sich Menschen, die in der Prostitution arbeiten, beim Ordnungsamt anmelden.

    Dafür brauchen Sie auch einen Nachweis über eine gesundheitliche Beratung. Diese muss während der Tätigkeit vorzeigbar sein.

    Die Bescheinigung erhalten Sie kostenlos bei einem vertraulichen Beratungsgespräch im Gesundheitsamt. In dem Gespräch können Sie Fragen zur sexuellen Gesundheit, zur Schwangerschaftsverhütung, zum Umgang mit Alkohol und Drogen stellen. Auch andere Themen können angesprochen werden. Den Nachweis über die Beratung erhalten Sie unabhängig von den Inhalten des Gesprächs. Eine körperliche Untersuchung erfolgt nicht.

    Am Beratungsgespräch nehmen nur eine Beraterin und Sie teil. Außerdem kann das Gesundheitsamt jemanden zur Sprachmittlung einladen. Weitere Personen dürfen Sie in den Wartebereich begleiten. Diese nehmen aber nicht am Gespräch teil.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    53 Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Ausweisdokument, z.B. Personalausweis, Führerschein, Pass oder Aufenthaltsgenehmigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Viersen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Viersen

    Fristen

    Hinweise für Viersen

    Bitte planen Sie etwa eine Stunde für die Gesundheitsberatung ein.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Viersen

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Eine vorherige Terminvereinbarung unter Angabe der Beratungssprache ist erforderlich. Die Beratung kann nicht telefonisch erfolgen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de