Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen
Wenn Sie beabsichtigen, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, können Sie sich beraten lassen. Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen.
Beschreibung
Hinweise für Essen
Informationen für Prostituierte
Im Folgenden soll kurz auf die aus dem Gesetz resultierenden Rechte und Pflichten der Prostituierten eingegangen werden. Weiterführende Informationen zu den Hilfsangeboten, Steuern, Kontakten und weiterführende Links finden Sie unter "Informationen für Prostituierte".
Gesundheitliche Beratung
Die gesundheitliche Beratung wird durch das Gesundheitsamt der Stadt Essen durchgeführt.
Die Beratung erfolgt ausschließlich nach Terminvergabe. Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihren Pass oder Ihren Personalausweis mit.
Kontakt:
Frau Vukovc: 0201 / 88 53 317
Frau Kalwitzki: 0201 / 88 53 319
Anmelde- und Erlaubnispflicht
Die Anmeldung als Prostituierte beziehungsweise Prostituierter ist mit einem Informations- und Beratungsgespräch verknüpft. Die persönliche Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden soll einen verlässlichen Zugang zu Grundinformationen über die eigenen Rechte und Pflichten gewährleisten. Sie dient ebenso wie die verpflichtende gesundheitliche Beratung auch dazu, den Zugang von Frauen und Männern zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten zu verbessern.
Zuständig für das Beratungsgespräch ist das Ordnungsamt der Stadt Essen. Die zuständigen Ansprechpartner sitzen in der 1. Etage des Essener Rathauses.
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis/Pass sowie ein aktuelles Lichtbild mit. Falls notwendig, kann ein Dolmetscher zum Gespräch hinzugezogen werden.
Sie erreichen uns auch via Mail unter ProstSchG@ordnungsamt.essen.de.
Weitere Informationen finden Sie unter "Informationen für Prostituierte".
Informationen für Betreiber
Für die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsbetrieben sieht das Prostituiertenschutzgesetz eine Erlaubnispflicht vor.
Die Pflicht besteht für:
Prostitutionsstätten (Bordell, Laufhaus, Massageclub, Saunaclub, SM-Studio)
Prostitutionsvermittlungen (sogenannte "Escort")
Prostitutionsfahrzeuge
Prostitutionsveranstaltungen
Ohne eine entsprechende Erlaubnis darf keine der oben genannten Unternehmensformen betrieben werden. Das Erlaubnisverfahren ist der ebenfalls vorgeschriebenen Gewerbeanmeldung zeitlich vorgeschaltet.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Grage unter 0201 / 88 32 272 zur Verfügung. Via E-Mail erreichen Sie das Sachgebiet unter ProstSchG@ordnungsamt.essen.de.
Gerne stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Beratungsgespräch zu Verfügung. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.
Ausführliche Informationen und entsprechende Vordrucke finden Sie unter "Weitere Informationen für Betreiber" (Link auf der rechten Seite).
Informationen zum Sperrbezirk
Im gesamten Essener Innenstadtbereich ist die Ausübung und Inanspruchnahme der Prostitution verboten. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem nebenstehenden Link "Sperrbezirk Essen".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Infektionsschutz, Umweltmedizin, HIV und Aids/STI, Ärztl. Beratung und Untersuchung bei sexuell übertragbaren Krankheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-53463
Fax: +49 201 8853200
Infektionsschutz, Umweltmedizin, HIV und Aids/STI, Ärztl. Beratung und Untersuchung bei sexuell übertragbaren Krankheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-53463
Fax: +49 201 8853200
erforderliche Unterlagen
- Gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis oder Pass)
Formulare
Hinweise für Essen
Voraussetzungen
- Sie sind volljährig.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
Verfahrensablauf
- Sie vereinbaren einen Termin mit der zuständigen Stelle.
- Sie lassen sich beraten.
- Nach Abschluss der Beratung stellt die Behörde Ihnen eine Bescheinigung aus, welche die Durchführung der gesundheitlichen Beratung bestätigt.
- Wenn Sie sich als Prostituierte oder Prostituierter anmelden, müssen Sie die Bescheinigung vorlegen.
- Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie die Bescheinigung bei Ausübung Ihrer Tätigkeit dabeihaben.
Fristen
Sofern Sie als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten und
- noch nicht 21 Jahre alt sind, müssen Sie sich alle 6 Monate beraten lassen.
- bereits 21 Jahre alt oder älter sind, müssen Sie sich einmal pro Jahr beraten lassen.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Beratung ist einzelfallabhängig. Die Bescheinigung wird Ihnen sofort im Anschluss an die Beratung ausgestellt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg am 18.06.2024
Stichwörter
Hinweise für Essen