Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption

    Adoptionsvermittlung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Hinweise für Ahaus

    Die Städte Ahaus, Borken und Gronau betreiben zusammen mit dem Kreis Borken eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle.

    Beschreibung

    Hinweise für Ahaus

    Die Städte Ahaus, Borken und Gronau betreiben zusammen mit dem Kreis Borken eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle.

    • Beratung und Unterstützung, wenn ein Kind adoptiert werden soll.

    • Berücksichtigung des Kindes mit seinen Bedürfnissen bei der Vermittlung.

    • Beratung und Informationsweitergabe an Adoptionsbewerber, die ein Kind adoptieren möchten.

    • Schulung künftiger Adoptiveltern und Beurteilung ihrer persönlichen Eignung.

    • Weitere Unterstützung und Schulungen während und nach der Aufnahme des Kindes.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    48683 Ahaus

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ahaus

    • notariell beurkundeter Antrag auf Umwandlung der Adoption
    • ausländische Adoptionsurkunde.

    Hinweis: In den meisten Fällen sind ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung notwendig:

    • durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder
    • Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ahaus

    Sie haben ein Kind im Ausland adoptiert.

    Das Gericht spricht die Adoption mit starker Wirkung aus, wenn

    • dies dem Wohl des Kindes dient,
    • die erforderlichen Zustimmungen zu einer Annahme mit einer das ElternKind-Verhältnis beendenden Wirkung erteilt sind und
    • überwiegende Interessen des Ehemannes, der Ehefrau oder der Kinder des oder der Annehmenden beziehungsweise des Adoptivkindes nicht entgegenstehen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ahaus

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ahaus

    Sie müssen einen notariell beurkundeten Antrag auf Umwandlung bei dem zuständigen Amtsgericht einreichen. Das Gericht prüft den Antrag und beteiligt während des Verfahrens auch das örtlich zuständige Jugendamt sowie die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamts.

    Das Gericht spricht die Adoption mit starker Wirkung aus, wenn

    • dies dem Wohl des Kindes dient,
    • die erforderlichen Zustimmungen zu einer Annahme mit einer das ElternKind-Verhältnis beendenden Wirkung erteilt sind und
    • überwiegende Interessen des Ehemannes, der Ehefrau oder der Kinder des oder der Annehmenden beziehungsweise des Adoptivkindes nicht entgegenstehen.

    Ihr Adoptivkind hat dann alle Rechte und Pflichten eines leiblichen Kindes. Außerdem erhält es, wenn es im Zeitpunkt des Antrags noch keine 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Sie oder Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau deutsche Staatsangehörige sind.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ahaus

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger

    Kosten

    Hinweise für Ahaus

    • Notarkosten
    • Gerichtskosten
    • die jeweilige Höhe richtet sich nach dem Einzelfall

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ahaus

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ahaus

    Weitere Informationen zum Thema Auslandsadoption mit einer Länderliste finden Sie unter

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 10.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Ahaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de