Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption

    Adoption eines ausländischen Kindes, Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Eine im Ausland vorgenommene sogenannte schwache Adoption eines Kindes kann durch Beschluss des Familiengerichts in eine sogenannte starke Adoption umgewandelt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    In der Adoptionsvermittlungsstelle gibt es:

    • Beratung und Begleitung der leiblichen Eltern vor und nach der Adoption oder um Alternativen zur Adoption zu finden.
    • Beratung von Bewerbern und die Feststellung der Adoptionseignung
    • Die Vermittlung von Kindern zu Adoptionsbewerbern, die den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden können.
    • Beratung, wenn das Kind der Ehepartnerin/des Ehepartners oder eines Verwandten adoptiert werden soll.
    • Beratung, wenn man selbst adoptiert wurde und Fragen zur eigenen Herkunft hat

    Das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) garantiert Personen, die ein Kind adoptiert haben, einen Anspruch auf pädagogische Beratung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Allgemeiner Sozialer Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02173 794-3333

    Fax: 02173 794-3002

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    • notariell beurkundeter Antrag auf Umwandlung der Adoption
    • ausländische Adoptionsurkunde.

    Hinweis: In den meisten Fällen sind ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung notwendig:

    • durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder
    • Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.

    Formulare

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sie haben ein Kind im Ausland adoptiert.

    Das Gericht spricht die Adoption mit starker Wirkung aus, wenn

    • dies dem Wohl des Kindes dient,
    • die erforderlichen Zustimmungen zu einer Annahme mit einer das ElternKind-Verhältnis beendenden Wirkung erteilt sind und
    • überwiegende Interessen des Ehemannes, der Ehefrau oder der Kinder des oder der Annehmenden beziehungsweise des Adoptivkindes nicht entgegenstehen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sie müssen einen notariell beurkundeten Antrag auf Umwandlung bei dem zuständigen Amtsgericht einreichen. Das Gericht prüft den Antrag und beteiligt während des Verfahrens auch das örtlich zuständige Jugendamt sowie die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamts.

    Das Gericht spricht die Adoption mit starker Wirkung aus, wenn

    • dies dem Wohl des Kindes dient,
    • die erforderlichen Zustimmungen zu einer Annahme mit einer das ElternKind-Verhältnis beendenden Wirkung erteilt sind und
    • überwiegende Interessen des Ehemannes, der Ehefrau oder der Kinder des oder der Annehmenden beziehungsweise des Adoptivkindes nicht entgegenstehen.

    Ihr Adoptivkind hat dann alle Rechte und Pflichten eines leiblichen Kindes. Außerdem erhält es, wenn es im Zeitpunkt des Antrags noch keine 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Sie oder Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau deutsche Staatsangehörige sind.

    Fristen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger

    Kosten

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    • Notarkosten
    • Gerichtskosten
    • die jeweilige Höhe richtet sich nach dem Einzelfall

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Weitere Informationen zum Thema Auslandsadoption mit einer Länderliste finden Sie unter

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 19.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de