Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen besonderer Aufenthaltsrechte Erteilung für in anderen Mitgliedstaaten der EU langfristig Aufenthaltsberechtigte

    Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen besonderer Aufenthaltsrechte Erteilung für in anderen Mitgliedstaaten der EU langfristig Aufenthaltsberechtigte

    Beschreibung

    nicht angegeben

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 38a AufenthG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de