Fundsachen
Hinweise für Warstein
Beschreibung
Hinweise für Warstein
Wenn Sie etwas gefunden oder verloren haben, können Sie bei uns im Bürgercenter das Gefundene abgeben bzw. abholen.
Fundsachen können Sie beim Bürgercenter abgeben oder bei sich zuhause aufbewahren. In jedem Fall ist dem Bürgercenter der Fund mit Beschreibung der Fundsache anzuzeigen.
Abgegebene Fundsachen werden mindestens ein halbes Jahr aufbewahrt. Eigentumsrechte an Fundsachen können während dieser Zeit geltend gemacht werden, wobei je nach Wert der Fundsache eine Aufbewahrungsgebühr zu entrichten ist. Nach Ablauf der Aufbewahrungszeit nicht abgeholte Fundsachen gehen anschließend (auf Wunsch) in das Eigentum des Finders über.
Nicht abgeholte Fundsachen, auf die auch der Finder keinen Anspruch erhebt, werden in unregelmäßigen Abständen öffentlich versteigert. Der Versteigerungstermin wird in der Tagespresse bekanntgegeben.
Fundtiere sind aufgefundene Tiere wie Hunde, Katzen oder Ziervögel, die normalerweise in menschlicher Obhut leben und deren Besitzer unbekannt ist. Ein Fundtier soll wie eine Fundsache gemeldet werden. Herrenlose Tiere und auch verwilderte Tiere sind keine Fundtiere.
Fundtiere können direkt beim Tierheim Lippstadt, Margaretenweg 80, 59558 Lippstadt, abgegeben werden. Falls Sie vorher Kontakt mit dem Tierheim Lippstadt aufnehmen möchten, können sie das telefonisch unter Tel.: 02941 6 51 79, oder per Mail,
Der Transport eines Fundtieres zum Tierheim kann auch durch die zuständigen Stellen der Stadt Warstein erfolgen. Dafür nehmen Sie bitte Kontakt zu Frau Gockel, Tel.: 02902 81390, oder per Mail auf.
Alternativ können Sie sich bei Frau Tanja Schannath von dem Verein Warsteiner Tierfreunde e.V. telefonisch unter Tel.: 0151 41473230, oder per Mail melden.
Schauen Sie doch auch mal im Fundbüro online vorbei - vielleicht hat schon jemand etwas gefunden und abgegeben, wonach Sie noch suchen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02902 810
E-Mail: buergerbuero@warstein.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §§ 965 ff.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen