Fundsachen

    Fundsachen

    Hinweise für Medebach

    Beschreibung

    Hinweise für Medebach

    Fundsachen können im Fundbüro im Rathaus abgegeben bzw. abgeholt werden.

    Der Finder hat einen Anspruch auf Finderlohn gegenüber dem Eigentümer der Fundsache. Zudem kann der Finder, wenn der Eigentümer der Fundsache nicht innerhalb von 6 Monaten ermittelt werden kann, das Eigentum an der Sache erwerben (Eigentumserwerb).  Nach Ablauf der 6 Monate wird er hierzu unaufgefordert angeschrieben und über den Eigentumserwerb informiert.

    Die aktuellen Fundstücke können Sie beim genannten Ansprechpersonen erfragen oder hier nachsehen >>

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermelde-/Ordnungs-/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermelde-/Ordnungs-/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Medebach

    • Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass)
    • ggfls. andere Unterlagen je nach Art der Fundsache.

    Formulare

    Hinweise für Medebach

    Voraussetzungen

    Hinweise für Medebach

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Medebach

    Kosten

    Hinweise für Medebach

    • Der Finderlohn richtet sich nach dem Wert der Sache.
    • Der Finderlohn beträgt bei einem Sachwert bis 500,00 € 5 %, über 500,00 € ebenfalls 5 % und zusätzlich 3 % vom Mehrwert.
    • Hat die Fundsache einen ideellen Wert, so ist der Finderlohn nach Ermessen festzulegen.
    • Bei Tieren beträgt der Finderlohn 3 %.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Medebach

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de