Fundsachen

    Fundsachen

    Hinweise für Lichtenau

    Fundsachen sind dem Bürgerbüro anzuzeigen und ggf. dort abzugeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Lichtenau

    Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den Eigentümer, beispielsweise bei Personaldokumenten, erhält dieser Nachricht vom Fundbüro.
    Für in öffentlichen Verkehrsmitteln verlorenen Gegenständen empfiehlt sich eine Nachfrage bei der jeweiligen Verkehrsanstalt.

    Sollten Sie einen persönlichen Gegenstand verloren haben, können Sie jederzeit im Bürgerbüro per Mail oder telefonisch Rückfrage erstatten.

    Als Finder haben Sie die Möglichkeit, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von 6 Monaten, in denen der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte, in Ihr Eigentum zu übernehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 4 - Ordnung, Bürgerservice und Sozialhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 39

    33165 Lichtenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05295/89-0

    Fax: 05295/89-70

    E-Mail: stadt@lichtenau.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lichtenau

    Formulare

    Hinweise für Lichtenau

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lichtenau

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lichtenau

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lichtenau

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lichtenau

    Kosten

    Hinweise für Lichtenau

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lichtenau

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lichtenau

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Lichtenau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de