Fundsachen
Hinweise für Lichtenau
Fundsachen sind dem Bürgerbüro anzuzeigen und ggf. dort abzugeben.
Beschreibung
Hinweise für Lichtenau
Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den Eigentümer, beispielsweise bei Personaldokumenten, erhält dieser Nachricht vom Fundbüro.
Für in öffentlichen Verkehrsmitteln verlorenen Gegenständen empfiehlt sich eine Nachfrage bei der jeweiligen Verkehrsanstalt.
Sollten Sie einen persönlichen Gegenstand verloren haben, können Sie jederzeit im Bürgerbüro per Mail oder telefonisch Rückfrage erstatten.
Als Finder haben Sie die Möglichkeit, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von 6 Monaten, in denen der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte, in Ihr Eigentum zu übernehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lichtenau
Formulare
Hinweise für Lichtenau
Voraussetzungen
Hinweise für Lichtenau
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lichtenau
Verfahrensablauf
Hinweise für Lichtenau
Fristen
Hinweise für Lichtenau
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lichtenau
Kosten
Hinweise für Lichtenau
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lichtenau
Weitere Informationen
Hinweise für Lichtenau
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Lichtenau