Fundsachen
Hinweise für Büren
Sie haben etwas verloren? Oder etwas gefunden? Dann sind Sie hier genau richtig!
Beschreibung
Hinweise für Büren
Fundsachen sind im Bürgerbüro anzuzeigen und ggf. dort abzugeben.
Sie können gerne persönlich oder telefonisch in Erfahrung bringen, ob verlorene Gegenstände im Fundbüro eingegangen sind.
Als Finder haben Sie das Recht, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von 6 Monaten in Ihr Eigentum zu übernehmen, wenn der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Erklärung direkt bei der Abgabe der Fundsache.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet III/01: Standesamt / Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02951 970 0
E-Mail: buergerbuero@bueren.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsgrundlagen: § 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Büren
Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den Eigentümer, z.B. bei Ausweisdokumenten, ergeht an den Besitzer eine schriftliche Nachricht, dass sich das Dokument im Fundbüro befindet.
Bei verlorenen Gegenständen in öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine Nachfrage beim jeweiligen Verkehrsbetrieb.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen