Fundsachen

    Fundsachen

    Hinweise für Büren

    Sie haben etwas verloren? Oder etwas gefunden? Dann sind Sie hier genau richtig!

    Beschreibung

    Hinweise für Büren

    Fundsachen sind im Bürgerbüro anzuzeigen und ggf. dort abzugeben. 

    Sie können gerne persönlich oder telefonisch in Erfahrung bringen, ob verlorene Gegenstände im Fundbüro eingegangen sind.

    Als Finder haben Sie das Recht, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von 6 Monaten in Ihr Eigentum zu übernehmen, wenn der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Erklärung direkt bei der Abgabe der Fundsache.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung III: Bürgerdienste

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet III/01: Standesamt / Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 16

    33142 Büren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02951 970 0

    E-Mail: buergerbuero@bueren.de

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Büren

    Formulare

    Hinweise für Büren

    Voraussetzungen

    Hinweise für Büren

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Büren

    Rechtsgrundlagen: § 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Büren

    Fristen

    Hinweise für Büren

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Büren

    Kosten

    Hinweise für Büren

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Büren

    Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den Eigentümer, z.B. bei Ausweisdokumenten, ergeht an den Besitzer eine schriftliche Nachricht, dass sich das Dokument im Fundbüro befindet.

    Bei verlorenen Gegenständen in öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine Nachfrage beim jeweiligen Verkehrsbetrieb.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Büren

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de