Fundsachen

    Fundsachen

    Hinweise für Recke

    Wer eine verlorene Sache findet, an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt, hat den Fund unverzüglich dem Bürgerbüro anzuzeigen. Der Fund kann auch online gemeldet werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Recke

    Entgegennahme von Fundsachen und Aufnahme der Fundanzeigen:

    Wer eine verlorene Sache findet, an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt, hat den Fund unverzüglich dem Bürgerbüro anzuzeigen. Die Fundsache ist, wenn möglich, bei Aufnahme der Fundanzeige mitzubringen. Der Fund kann auch online über das untenstehende Formular gemeldet werden.

    Bei Fahrrädern besteht die Möglichkeit, diese bei sich aufzuheben. In diesem Fall ist eine ausgefüllte Fahrrad-Fundanzeige beim Bürgerbüro abzugeben. Das Dokument kann unten auf der Seite ausgefüllt werden.

    Es wird bei der Vorsprache ein Fundnachweis aufgenommen; sofern der Wert der Fundsache geringer als 10 Euro ist, bedarf es keiner Fundanzeige.

    Die Fundsache wird bis zu 6 Monate aufbewahrt, wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann.

    Der Finder kann Fundrechte an der Fundsache geltend machen.

    Der Finder kann einen Anspruch auf Finderlohn geltend machen. (Bei Geldwerten bis 500 Euro = 5%, über 500 Euro = 5% + 3% vom Mehrwert.)

    Wenn ein Finder die Fundsache nicht selbst zum Fundbüro bringt und der gemeindliche Bauhof diese abholt, sind bei Eigentumsübergang vom Finder Transportkosten in Höhe von 10 Euro zu zahlen.

    Verzichtet ein Finder darauf, dass ihm nach Ablauf der Fristen der gefundene Gegenstand übereignet wird, wird die Fundsache versteigert. Das

    gleiche gilt für von sogenannten "Amtspersonen" im Dienst gefundene Gegenstände (z.B. aus Aa herausgefischte Fahrräder). Fundfahrräder werden derzeit nicht versteigert. Sie werden für die Flüchtlinge aufbereitet.

    Das Fundbüro der Gemeinde Recke hält noch einen besonderen Service vor. Schlüssel, die in der Regel keinen Materialwert von 5 Euro haben, werden ebenfalls 6 Monate im Bürgerbüro aufbewahrt und wieder an Verlierer ausgehändigt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 28

    49509 Recke

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich II - Bürgerservice und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 28

    49509 Recke

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Recke

    Formulare

    Hinweise für Recke

    Voraussetzungen

    Hinweise für Recke

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Recke

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Recke

    Fristen

    Hinweise für Recke

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Recke

    Kosten

    Hinweise für Recke

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Recke

    Weitere Informationen

    Hinweise für Recke

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de