Fundsachen

    Fundbüro / Fundsachen

    Hinweise für Lengerich

    Beschreibung

    Hinweise für Lengerich

    Wer eine verlorene Sache findet, an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt, hat den Fund unverzüglich dem Fundbüro anzuzeigen.

    Die Fundsache ist, wenn möglich, bei der Aufnahme einer Fundanzeige mitzubringen.

    Nach Eingang einer Fundanzeige ist die Fundsache sechs Monate aufzubewahren. Die Aufbewahrung erfolgt entweder beim Finder oder direkt im Fundbüro.

    Generell hat der Finder folgende Rechte:

    • Anspruch auf Finderlohn (bis 500,00 Euro: 5% vom Schätzwert; über 500,00 Euro: 5% von 500,00 Euro + 3% vom Mehrwert)

    • Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen

    • Recht auf Eigentumserwerb an der Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist

    Der Finder kann bei Aufnahme der Fundanzeige auf einzelne oder alle diese Rechte verzichten!

    Hinweis:
    Um sicherzustellen, dass es sich bei den angezeigten Fundgegenständen nicht um Diebesgut handelt, werden die Daten der Fundsachen regelmäßig an die Polizeidienststelle übermittelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 2

    49525 Lengerich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05481 33-116

    Fax: 05481-337116

    E-Mail: buergerbuero@lengerich.de

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lengerich

    Formulare

    Hinweise für Lengerich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lengerich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lengerich

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lengerich

    Fristen

    Hinweise für Lengerich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lengerich

    Kosten

    Hinweise für Lengerich

    Bei Aushändigung an die Person, die den Gegenstand verloren hat, und Aufbewahrung im Fundbüro:

    • Verwaltungsgebühr (5,00 Euro bis 100,00 Euro Schätzwert, 10,00 Euro bis 500,00 Euro Schätzwert + 5,00 Euro je weiterer 500,00 Euro Schätzwert)

    • Finderlohn für den Finder

    • evtl. Ersatz von Auslagen der Verwaltung (z.B. Transport der Fundsache)

    Bei Aushändigung an den Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist bei Aufbewahrung im Fundbüro:

    • Verwaltungsgebühr (5,00 Euro bis 100,00 Euro Schätzwert, 10,00 Euro bis 500,00 Euro Schätzwert + 5,00 Euro je weiterer 500,00 Euro Schätzwert)

    • evtl. Ersatz von Auslagen der Verwaltung (z.B. Transport der Fundsache)

    • der Eigentumserwerb wird dem Finder schriftlich bestätigt

    Bei Aushändigung an die Person, die den Gegenstand verloren hat, und Aufbewahrung beim Finder:

    • keine Verwaltungsgebühr

    • evtl. Ansprüche zwischen Finder und Verlierer sind von diesen auf privatrechtlichem Weg zu klären

    Bei Aushändigung an den Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist bei Aufbewahrung beim Finder:

    • keine Verwaltungsgebühr

    • kein Ersatz von Auslagen

    • der Eigentumserwerb wird dem Finder schriftlich bestätigt

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lengerich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lengerich

    Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie direkt online unter dem folgenden Link vereinbaren: https://termine-reservieren.de/termine/lengerich/.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de