Fundsachen

    Fundsachen

    Hinweise für Südlohn

    Beschreibung

    Hinweise für Südlohn

    Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums- oder Gewahrsamsaufgabe abhanden gekommen sind.

    Sachen, an denen der Eigentümer den Besitz aufgegeben hat, mit der Absicht auf das Eigentum zu verzichten, sind herrenlose Sachen und nicht als Fundsachen zu behandeln. Bei gefundenen wertlosen Sachen ist davon auszugehen, dass sie herrenlos sind.

    Sie haben etwas verloren: Was tun?

    Wenn Sie eine Sache verloren haben, können Sie sich persönlich oder telefonisch bei uns erkundigen, ob diese Sache als gefunden gemeldet wurde. Sie werden umgehend benachrichtigt, wenn Name und Anschrift bekannt sind bzw. ermittelt werden können. Damit Sie glaubhaft nachweisen können, dass Sie der Eigentümer des verlorenen Gegenstandes sind, bringen Sie bitte geeignete Nachweise mit. Dies kann sein: Ausweis, Kaufverträge, Kassenbelege, 2. Schlüssel, Fotos oder ähnliches.

    Sie haben etwas gefunden: Was tun?

    Wenn Sie eine Sache gefunden haben, müssen Sie diese im Bürgerbüro abgeben oder telefonisch melden. Fundsachen mit einem Wert von unter 10,00 Euro brauchen Sie nicht melden. Sie können bei Anzeige des Fundes mitteilen, dass Sie nach Ablauf von sechs Monaten das Eigentum an der Fundsache erwerben möchten. In diesen Fällen soll der Fundgegenstand vom Finder in Verwahrung genommen werden. Wird der Fundgegenstand trotz Eigentumsanspruch dem Bürgerbüro zur Aufbewahrung überlassen, wird mit dem Eigentumserwerb eine Gebühr fällig.

    Als ehrlicher Finder haben Sie die Möglichkeit Finderlohn geltend zu machen. Die Höhe hängt vom Wert der gefundenen Sache ab (bis 500,00 Euro Wert 5 % Finderlohn, für den übersteigenden Wert zusätzlich 3 % Finderlohn).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    32/50-1 Bürgerservice, Melde- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Winterswyker Straße 1

    46354 Südlohn

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Südlohn

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Südlohn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de