Fundsachen
Hinweise für Rhede
Beschreibung
Hinweise für Rhede
Das Bürgerbüro führt ein Fundbuch und eine Verlustliste
Fundsachen sind dem Bürgerbüro anzuzeigen. Der Fundgegenstand ist sehr genau zu beschreiben. Die Sache kann beim Finder oder im Bürgerbüro aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate nach Anzeige. Sollte sich in dieser Zeit kein Verlierer melden, so geht der Fund automatisch in den Besitz des Finders über. Hat der Finder kein Interesse an der Fundsache, wird diese sozialen Zwecken zur Verfügung gestellt.
Das Bürgerbüro führt außerdem eine Verlustliste. In diese werden alle gemeldeten Verluste (jedoch keine Schlüssel) aufgenommen und mit dem Fundbuch verglichen.
Bitte nutzen Sie für Ihre Recherchen auch das Online Fundbüro der Stadtverwaltung Rhede.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
10.3 Fachabteilung: Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02872 930-102
E-Mail: Buergerbuero@Rhede.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Bürgerliches Gesetzbuch
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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