Fundsachen

    Fundsachen

    Hinweise für Rhede

    Beschreibung

    Hinweise für Rhede

    Allgemeine Informationen

    Das Bürgerbüro führt ein Fundbuch und eine Verlustliste

    Fundsachen sind dem Bürgerbüro anzuzeigen. Der Fundgegenstand ist sehr genau zu beschreiben. Die Sache kann beim Finder oder im Bürgerbüro aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate nach Anzeige. Sollte sich in dieser Zeit kein Verlierer melden, so geht der Fund automatisch in den Besitz des Finders über. Hat der Finder kein Interesse an der Fundsache, wird diese sozialen Zwecken zur Verfügung gestellt.

    Das Bürgerbüro führt außerdem eine Verlustliste. In diese werden alle gemeldeten Verluste (jedoch keine Schlüssel) aufgenommen und mit dem Fundbuch verglichen.

    Bitte nutzen Sie für Ihre Recherchen auch das Online Fundbüro der Stadtverwaltung Rhede.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    10.3 Fachabteilung: Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 9

    46414 Rhede

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02872 930-102

    E-Mail: Buergerbuero@Rhede.de

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhede

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhede

    Rechtsgrundlage(n)

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    Bürgerliches Gesetzbuch

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Rhede

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhede

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhede

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Rhede

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de