Fundsachen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Anmeldung eines Fundes:
- persönlich und formlos im Fundbüro damit die Fundsache genau erfasst werden kann
- Aufbewahrung der Fundsache im Fundbüro
- Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate nach Anmeldung der Fundsache
Eigentumserwerb:
Der Finder erwirbt das Eigentum an der Fundsache
- wenn er sich den Eigentumserwerb vorbehalten hat,
- der Verlierer sich nicht gemeldet hat,
- die Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten abgelaufen ist.
Herausgabe der Fundsache:
- Dem Verlierer wird die Fundsache herausgegeben, wenn dieser nachweisen kann, dass er der Eigentümer der Fundsache ist.
- Die Höhe des Finderlohnes richtet sich ebenfalls nach dem Wert der Fundsache und ist zwischen dem Finder und dem Eigentümer selbstständig unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen zu verhandeln.
Onlinesuche von Fundsachen:
Unter www.fundbürodeutschland.de können Sie selbst deutschlandweit nach Fundsachen, die in den teilnehmenden Fundbüros abgegeben worden sind, suchen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Bei Herausgabe der Fundsache an einen Empfangsberechtigten sind dessen Personalien festzustellen. Aus diesem Grunde ist das Mitführen gültiger Ausweispapiere erforderlich.
Formulare
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen