Fundsachen

    Fundsachen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Anmeldung eines Fundes:

    • persönlich und formlos im Fundbüro damit die Fundsache genau erfasst werden kann 
    • Aufbewahrung der Fundsache im Fundbüro
    • Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate nach Anmeldung der Fundsache  


    Eigentumserwerb:

    Der Finder erwirbt das Eigentum an der Fundsache

    • wenn er sich den Eigentumserwerb vorbehalten hat, 
    • der Verlierer sich nicht gemeldet hat, 
    • die Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten abgelaufen ist. 

     

    Herausgabe der Fundsache:

    • Dem Verlierer wird die Fundsache herausgegeben, wenn dieser nachweisen kann, dass er der Eigentümer der Fundsache ist. 
    • Die Höhe des Finderlohnes richtet sich ebenfalls nach dem Wert der Fundsache und ist zwischen dem Finder und dem Eigentümer selbstständig unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen zu verhandeln.

    Onlinesuche von Fundsachen:

    Unter www.fundbürodeutschland.de können Sie selbst deutschlandweit nach Fundsachen, die in den teilnehmenden Fundbüros abgegeben worden sind, suchen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02173 794-4444

    Fax: 02173 794-92424

    E-Mail: buergerbuero@langenfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Bei Herausgabe der Fundsache an einen Empfangsberechtigten sind dessen Personalien festzustellen. Aus diesem Grunde ist das Mitführen gültiger Ausweispapiere erforderlich.

    Formulare

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Fristen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Kosten

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de