Fundsachen
Hinweise für Düsseldorf
Beschreibung
Hinweise für Düsseldorf
Damit die Verliererin/ der Verlierer schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum kommt, möchten wir Sie bitten, Fundgegenstände entweder direkt im Fundbüro, bei den Bürgerbüros (dort jedoch bitte keine Fahrräder oder ähnlich große Gegenstände) oder bei einer Polizeidienststelle abzugeben.
Als Finder*in haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen abgegebene Fundsache nach Ablauf von sechs Monaten, in denen die Verliererin/ der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte, zurück zu bekommen. Sie werden nach Ablauf der Frist schriftlich informiert. Sollten Sie dies nicht wünschen, wird die Fundsache versteigert.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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