Überführungserlaubnis

    Überführungserlaubnis

    Hinweise für Salzkotten

    Beschreibung

    Hinweise für Salzkotten

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 4.5 - Bauordnung, Denkmalschutz & Friedhöfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 8

    33154 Salzkotten

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Salzkotten

    Formulare

    Hinweise für Salzkotten

    Voraussetzungen

    Hinweise für Salzkotten

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Salzkotten

    • Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)
    • Friedhofssatzung der Stadt Salzkotten
    • Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofskapellen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Salzkotten

    Im Todesfall sind einige Formalitäten notwendig. Diese können von den Hinterbliebenen selbst oder einem beauftragten Bestattungsunternehmen erledigt werden.

    Im Bestattungsfall muss

    • eine Sterbeurkunde
    • eine Anmeldung zur Bestattung mit Unterschrift des Kostenträgers und ggf.
    • eine Erklärung zur Übernahme des Nutzungsrechts für die Grabstätte von den Angehörigen bzw. des Bestatters

    eingereicht werden.

    Durch einen Gebührenbescheid werden die Leistungen der Friedhofsverwaltung abgerechnet. Weitere Informationen finden Sie in der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofskapellen unter 'Internetadressen'.

    Fristen

    Hinweise für Salzkotten

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Salzkotten

    Kosten

    Hinweise für Salzkotten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Salzkotten

    Die Grabpflege ist in der Friedhofssatzung geregelt. Hierbei gilt es, besondere Gestaltungsrichtlinien für Grabstätten in Sonderfeldern zu beachten, wobei unsere Ansprechpartner Auskunft geben und Sie auf Anfrage dazu beraten.

    Das Aufstellen von Grabmalen muss bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden. Hierfür fallen entsprechende Gebühren an.

    Einmal jährlich werden sämtliche Grabmale auf Standsicherheit überprüft. Bei losen Grabmalen werden die Angehörigen informiert, dass sie in einer bestimmten Frist die Grabmale fachmännisch wieder befestigen lassen müssen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Salzkotten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Salzkotten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de