Überführungserlaubnis
Hinweise für Langenberg
Beschreibung
Hinweise für Langenberg
Seit dem 1. April 2000 ist das gesamte Friedhofs- und Bestattungswesen im Ortsteil Langenberg auf die politische Gemeinde übergegangen. Im Zuge dieses Überganges wurde der "Friedhof Langenberg" mit hohem finanziellen Aufwand erweitert.
Der Friedhof wir in enger Zusammenarbeit mit der Friedhofsgärtnerei Herbort fachmännisch gepflegt und unterhalten.
Den Friedhof Langenberg finden Sie am Rennefelder Weg 25,
den Friedhof Benteler (zuständig ist das kath. Pfarramt, siehe unten) an der Münsterlandstraße 14.
Aufgaben der Friedhofsverwaltung:
- Vergabe von Nutzungsrechten an verschiedenen Grabarten
- Verlängerung von Nutzungsrechten
- Bearbeitung von Anträge auf Einebnung
- Entgegennahme von Grabmalanträgen
- Überprüfung von Grabmalen auf Standsicherheit
- Herrichtung und Unterhaltung der gärtnerischen Anlagen außerhalb von Grabstellen
- Unterhaltung der Friedhofskapelle, Wasserzapfanlagen und Wege auf dem Friedhof
- Ansprechpartner für Bestattungsunternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger
Arten der Grabstätten
Die Grabstätten werden unterschieden in Reihengrabstätten, Wahlgrabstätten, Urnenreihengrabstätten, Urnenwahlgrabstätten, anonyme Grabstätten für Erd- und Urnenbestattungen sowie Bestattungen in einer Grabkammer.
Erdreihengrabstätten/Rasenreihengrabstätten
Erdreihengrabstätten/Rasenreihengrabstätten werden für eine Bestattung für die Dauer der Ruhezeit des Bestatteten zugeteilt. Die Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Reihengrabstätte ist nicht möglich. Die Ruhefrist und das Nutzungsrecht betragen bei Erdreihengrabstätten sowie Rasenreihengrabstätten 30 Jahre.
Erdwahlgrabstätten/Rasenwahlgrabstätten
Erdwahlgrabstätten/Rasenwahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben. Das Nutzungsrecht einer Wahlgrabstätte wird für 40 Jahre vergeben. Das Nutzungsrecht kann verlängert werden.
Das Nutzungsrecht einer Wahlgrabstätte ist übertragbar auf andere Familienmitglieder, z.B. den überlebenden Ehegatten, den Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Eltern, vollbürtige Geschwister, Stiefgeschwister oder Erben.
Urnengräber/Baumurnengräber
Urnengräber/Baumurnengräber werden als Reihen- und Wahlgrabstätten vergeben. Die Ruhezeit für Urnenreihengräber beträgt 12 Jahre, die Nutzungszeit für Urnenwahlgräber beträgt 22 Jahre. Bei Urnenwahlgräbern besteht die Möglichkeit der Verlängerung.
Grabkammern
Grabkammern werden als Reihengräber (Flachgrabkammer für 1 Bestattung) oder Wahlgräber (Tiefengrabkammer für 2 Bestattungen) vergeben. Die Ruhezeit für Reihengrabkammern beträgt 12 Jahre, die Nutzungszeit für Wahlgrabkammern beträgt 12 Jahre. Bei Wahlgrabkammern besteht die Möglichkeit der Verlängerung.
Reihen- und Wahlgrabstätten sind vom jeweiligen Nutzungsberechtigten herzurichten und dauerhaft zu pflegen. Die Errichtung des Grabmales sowie der Grabaufbauten ist bei der Friedhofsverwaltung anzuzeigen.
Kontakt Friedhofsverwaltung (Friedhof Langenberg):
Gemeinde Langenberg
Manuela Reimer
Klutenbrinkstr. 5
33449 Langenberg
Tel.: 05248 508-39
Fax: 05248 50860
eMail: manuela.reimer@langenberg.de
Friedhofsgärtner:
Gärtnerei Herbort
Alfons Herbort
Ziegeleistr. 5
33449 Langenberg
Tel.: 05248 823868
Kontakt Friedhof Benteler:
Kath. Pfarramt
Martina Neitemeier
Liesborner Str. 5
33449 Langenberg
Tel.: 05248 / 609267
Bürozeiten Kath. Pfarramt:
Mo. und Fr.: 08.30 Uhr bis 11.00 Uhr
Do.: 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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