Überführungserlaubnis
Hinweise für Wesseling
Beschreibung
Hinweise für Wesseling
Bei einem Sterbefall stellen sich viele Fragen. Die Friedhofsverwaltung steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Stadt Wesseling hat die Aufgaben der Friedhofsverwaltung aufgeteilt.
Für die Terminvergabe bei Beisetzungen, Gebührenbescheiden für Leistungen der Friedhofsverwaltung und Fragen zu den Nutzungsrechten helfen Ihnen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung im Standesamt weiter.
Bei Fragen zu Grabgestaltung, Pflege von Gräbern und Gestaltung von Grabdenkmälern wenden Sie sich bitte an die Kollegen der Entsorgungsbetriebe Wesseling (Betriebshof). Über den Grabmalantrag sind die Beantragung einer Grabstelle oder deren Umgestaltung möglich.
Im Rahmen der Friedhofsplanung werden die Belegungen und Restlaufzeiten von Gräbern auf den städtischen Friedhöfen erhoben und die Grabvergabe koordiniert. Die Pläne der Friedhöfe in Wesseling stehen als Download zur Verfügung.
Die Stadt Wesseling unterhält in den einzelnen Stadtteilen insgesamt 6 Friedhöfe:
- Friedhof Berzdorf (Sternenstraße)
- Friedhof Hubertusstraße
- Friedhof Friedensweg
- Friedhof Römerstraße
- Friedhof Keldenich (Friedhofsweg / Vogelsang / Schulstraße)
- Friedhof Urfeld (Auf der Trift)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Tägliche Öffnungszeiten für alle Friedhöfe
- November bis Februar : 8:00 - 17:00 Uhr
- März bis April : 7:30 - 19:00 Uhr
- Mai bis August : 7:00 - 20:00 Uhr
- September bis Oktober : 7:30 - 19:00 Uhr
Folgende Grabarten stehen auf den Friedhöfen der Stadt Wesseling zur Verfügung:
- Wahlgräber
- Pflegeleichte Wahlgräber
- Reihengräber
- Pflegeleichte Reihengräber
- Urnenwahlgräber
- Urnenreihengräber
- Anonyme Sargbestattung (Ausschließlich auf dem Friedhof Hubertusstraße)
- Anonyme Urnenbestattung (Ausschließlich auf dem Friedhof Hubertusstraße)
- Reihengräber für Tot-und Fehlgeburten
- Reihengräber für Kinder
- Grabstätten für Opfer von Kriegs- oder Gewaltherrschaft
Folgende Ruhefristen für Grabstätten sind zu wahren:
- Für Leichen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr - 15 Jahre
- für Tot- und Fehlgeburten - 5 Jahre
- Für Leichen ab dem 6. Lebensjahr - 25 Jahre
- Für Aschen - 25 Jahre
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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