Das Sammeln von Tierkörpern, tierischen Nebenprodukten und tierischen Erzeugnissen, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind.
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Die Tierkörperbeseitigung ist eine Maßnahme der Tierseuchenbekämpfung.
Die Abholung von Tierkörpern erfolgt im Kreis Euskirchen durch die SecAnim GmbH, Telefon: 02306/92709-0 oder 02306/92709-21.
Die Höhe der anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte der Homepage der SecAnim.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Euskirchen
Voraussetzungen
Hinweise für Euskirchen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Euskirchen
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) und Verordnung (EG) Nr. 1069/2009.
Fristen
Hinweise für Euskirchen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Euskirchen
Kosten
Hinweise für Euskirchen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Euskirchen
Weitere Informationen
Hinweise für Euskirchen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.10.2024
Stichwörter
Hinweise für Euskirchen