Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

    Beibehaltungsgenehmigung / doppelte Staatsangehörigkeit

    Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit und Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

    Beschreibung

    Hinweise für Neuss

    Die deutsche Staatsangehörigkeit geht mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit automatisch verloren, wenn der Erwerb auf Antrag erfolgt.

    Das gilt nicht, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen entsprechenden völkerrechtlichen Vertrag abgeschlossen hat.

    Die Staatsangehörigkeit verliert auch nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag die schriftliche Genehmigung zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat.

    Die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung erfordert eine Ermessensentscheidung. Die berührten öffentlichen und privaten Interessen sind gegeneinander und untereinander abzuwägen.

    Allgemeine Hinweise

    Warten Sie auf jeden Fall die Entscheidung im Beibehaltungsverfahren ab, bevor Sie die andere Staatsangehörigkeit annehmen. Andernfalls verlieren Sie mit der Einbürgerung beziehungsweise der Annahme der ausländischen Staatsangehörigkeit Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.

    Bewahren Sie die Beibehaltungsgenehmigung sorgfältig auf, da diese als Nachweis für den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit trotz Erwerbs einer anderen Staatsangehörigkeit dient. Auch Ihre Nachkommen, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit von Ihnen ableiten, müssen dies unter Umständen eines Tages belegen oder nachweisen können.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Einbürgerungs- und Rechtsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    41460 Neuss

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neuss

    • Deutscher, gültiger Reisepass (beglaubigte Kopie),
    • Geburtsurkunde und gegebenenfalls Heiratsurkunde (bzw. beglaubigte Kopie),
    • Ausführliche Stellungnahme zum Fortbestand der Bindungen an Deutschland,
    • Gründe und gegebenenfalls Nachweise für die Notwendigkeit des Erwerbs der ausländischen Staatsangehörigkeit (entfällt bei der Annahme der Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union, sofern mit dem anderen Staat Gegenseitigkeit bei der Hinnahme von Mehrstaatigkeit besteht).

    Bei Bedarf werden weitere Unterlagen nachträglich von Ihnen angefordert.


    HINWEIS: DAS INTEGRATIONSAMT NEUSS BITTET UM VORHERIGE TERMINVEREINBARUNG.
    BITTE KONTAKTIEREN SIE DIE ZENTRALE RUFNUMMER DES INTEGRATIONSAMTES, TEL. 02131/90-5757 ODER PER MAIL: MIGRATION@STADT.NEUSS.DE

    Bitte beachten Sie, dass es derzeit zu Wartezeiten kommen kann, Ihre E-Mails werden so schnell wie möglich nach Eingang bearbeitet. Die aktuelle Wartezeit auf einen Termin zur Vorsprache liegt bei ca. sechs Monaten. 

    Voraussetzungen

    Hinweise für Neuss

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit,
    • Sie sind in Neuss angemeldet,
    • Öffentliche oder private Belange rechtfertigen den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit sowie den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit,
    • Das andere Staatsangehörigkeitsrecht lässt die doppelte Staatsangehörigkeit zu.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neuss

    • Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
    • Die Entscheidung über den Beibehaltungsantrag nach § 25 Staatsangehörigkeitsgesetz trifft die Bezirksregierung Düsseldorf. Dort können Sie den Antrag stellen.
    • Sie können den Antrag aber auch im Intragrationsamt stellen. Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich unter der Rufnummer 02131/905757.
    • Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
    • Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Neuss

    • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte wenden Sie sich für Fragen Ihrer anderen Staatsangehörigkeit betreffend an die für Sie zuständige Auslandsvertretung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de