Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte Beglaubigung
Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte Beglaubigung
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Ihr Anliegen kann ausschließlich im Rahmen eines Termins bearbeitet werden. Termine werden regelmäßig freigeschaltet und sind hier online verfügbar: Terminvereinbarung Bürgerberatung oder können unter der Rufnummer 581-1234 telefonisch vereinbart werden. Sollte kein Termin verfügbar sein, können Sie sich in dringenden Angelegenheiten per eMail (buergerberatung@stadt-witten.de) direkt an die Bürgerberatung wenden. Im Interesse unserer Gesundheit tragen Sie bitte zum Selbst- und Fremdschutz im Rathaus eine medizinische Maske. Vielen Dank. Zum 1. Januar 2021 ändert sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen. Kinderreisepässe, die ab dem 01.01.2021 beantragt werden, können nur noch mit einer maximalien Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeitsdauer. Die Verlängerung des Kinderreisepasses um jeweils ein Jahr ist aber mehrmals möglich. Identitätsnachweis für Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und nicht älter als 12 Jahre sind. Der Kinderreisepass kann auf entsprechenden Antrag der Sorgeberechtigten am Hauptwohnsitz des Kindes ab Geburt ausgestellt werden. Er kann bei Bedarf aktualisiert bzw. verlängert werden. Ab dem 12. Lebensjahr reisen Kinder generell mit eigenem Reisepass oder Personalausweis, je nach Einreisebestimmung des Reiseziels. Das notwendige Lichtbild können Sie auch im Rathaus an dem Selbstbedienungsterminal "Speed Capture" erstellen. Die Gebühren hierfür betragen 6,00 Euro. Sie finden das Selbstbedienungsterminal im Südflügel, Erdgeschoss, gegenüber dem Aufzug. Verschiedene Staaten erkennen den Kinderreisepass nicht oder nur eingeschränkt an. Nähere Auskünfte dazu finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de. Sofern das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt wird, ist das Einverständnis beider Elternteile erforderlich. Es genügt jedoch die Vorsprache eines Elternteils. Der Andere muss sein Einverständnis schriftlich geben. Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt (bitte Sorgerechtsbeschluss vorlegen), genügt dessen Einverständnis. Betreuer/innen legen bitte ihren Betreuungsausweis vor. Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, wird der Kinderreisepass umgehend ausgestellt. Wichtig: Es ist immer zwingend erforderlich, dass das Kind sowie mindestens ein Sorgeberechtigter zur Beantragung des Kinderreisepasses vorsprechen. Dies gilt auch für die Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Geburts- oder Abstammungsurkunde alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (auch wenn er bereits abgelaufen ist) Unterschriften beider sorgeberechtigter Elternteile (ggfs. Vollmacht und Ausweispapiere des nicht mit vorsprechenden Elternteils) ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht ggf. Legitimation des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin bzw. Betreuungsausweis des Betreuers/der Betreuerin ein aktuelles biometrisches Lichtbild Wichtig: Es ist immer zwingend erforderlich, dass das Kind sowie mindestens ein Sorgeberechtigter zur Beantragung des Kinderreisepasses vorsprechen. Dies gilt auch für die Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Passgesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Neuausstellung eines Kinderreisepasses: 13,00 EUR Verlängerung eines Kinderreisepasses oder Einbringung eines neuen Lichtbildes: 6,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Vordruck Beantragung Dokumente f. Kinder und Jugendliche
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen