Familiengerichliches Verfahren

    Beteiligung am familiengerichtlichen Verfahren

    Hinweise für Lünen

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    In vielen Fällen gelingt es getrennt lebenden Elternteilen auch mit Unterstützung des Jugendhilfedienstes gem. §§ 17, 18 SGB VIII nicht, einvernehmliche Regelungen bezüglich des Sorgerechts und des Umgangs der gemeinsamen Kinder zu entwickeln. In solchen Fällen hilft häufig nur noch die richterliche Entscheidung der Familiengerichte. In diesen Verfahren übernimmt der Jugendhilfedienst eine vermittelnde und beratende Funktion im Verfahren und und erweitert den juristischen Prozess um seine pädagogische Expertise, um mit Unterstützung des Gerichtes eine für die betroffenen Kinder gedeihliche Lösung zu erarbeiten.

    Ansprechpartner

    Jugendhilfedienst Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Franz-Goormann-Straße 2

    44532 Lünen

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugendhilfedienst Süd-West

    Adresse

    Hausanschrift

    Franz-Goormann-Straße 2

    44532 Lünen

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    Formulare

    Hinweise für Lünen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lünen

    Die Zuständigkeit des Jugendhilfedienstes Lünen richtet sich nach dem gewöhnlichen Wohnort der sorgeberechtigten Elternteils, wo sich das Kind / die Kinder überwiegend aufhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lünen

    § 50 FamFG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lünen

    Der Jugendhilfedienst wird durch das zuständige Familiengericht eigenständig über den Antrag der Eltern informiert. Im weiteren Verfahrensablauf suchen die Kolleg:innen des Jugendhilfedienstes den Kontakt zu den betroffenen Eltern und versuchen, soweit von beiden Elternteilen erwünscht, eine gemeinsame Lösung zum Wohle der Kinder zu erarbeiten. Anschließend berichten die Jugendhilfedienstmitarbeiter:innen schriftlich und persönlich im Anhörungstermin gegenüber den Familienrichter:innen über den Beratungsverlauf und gangbare Handlungsmöglickeiten im Sinne des Kindeswohls.

    Fristen

    Hinweise für Lünen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lünen

    Die Bearbeitungsdauer hängt unmittelbar mit der Terminfindung mit den Kindeseltern zusammen. Spätestens im ersten Anhörungstermin beim Familiengericht berichtet der Jugendhilfedienst mündlich über den erfolgten Beratungsprozess.

    Kosten

    Hinweise für Lünen

    Gegenüber dem Jugendhilfedienst bzw. der Stadtverwaltung Lünen entstehen keinerlei Kosten. Gegebenenfalls können Kosten beim hinzugezogenen Familiengericht entstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lünen

    Ansprechpersonen im Straßenverzeichnis (sh. Downloads)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lünen

    Beratung gem. §§ 17. 18 SGB VIII, Hilfen zur Erziehung, Erziehungsberatungsstelle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de