Reiseausweis (Passersatz) für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten beantragen
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Möchten Sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragen, so müssen Sie zwecks Überprüfung der Identität und Unterschrift sowie Abgabe der Fingerabdrücke (Pflicht bei Reisepässen und Personalausweisen ab dem 6. Lebensjahr) grundsätzlich persönlich erscheinen.
Bitte beachten Sie, dass die Herstellung der Dokumente einige Zeit in Anspruch nimmt (sh. Bearbeitungsdauer). In Fällen, in denen die normale Lieferzeit eines Personalausweises oder Reisepasses zu lange ist, können Sie einen vorläufigen Personalausweis oder Expressreisepass beantragen.
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Personalausweises / des Reisepasses 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Beide Dokumente können nicht verlängert werden.
Die Ausweispflicht besteht ab dem 16. Lebensjahr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
Personalausweis unter 16 Jahren:
- 1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate alt
- Kinderreisepass zur Identitätsüberprüfung (wenn nicht vorhanden, dann Geburtsurkunde)
- Einverständniserklärung der Eltern. Liegt das Sorgerecht bei nur einem Elternteil, so ist dies nachzuweisen (Bescheinigung des Jugendamtes)
Personalausweis ab 16 Jahren:
- 1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate alt
- amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- Geburtsurkunde, wenn kein Ausweis vorhanden ist
Reisepass unter 18 Jahren:
- 1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate alt
- Kinderreisepass / Personalausweis zur Identitätsüberprüfung (wenn nicht vorhanden, dann Geburtsurkunde)
- Einverständniserklärung der Eltern. Liegt das Sorgerecht bei nur einem Elternteil, so ist dies nachzuweisen (Bescheinigung des Jugendamtes)
Reisepass ab 18 Jahren:
- 1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate alt
- amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- Geburtsurkunde, wenn kein Ausweis vorhanden ist
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie sind Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staates.
- Sie besitzen keinen Reisepass oder Passersatz Ihres Herkunftslandes.
- Sie können nachweisen, dass es für Sie nicht mit zumutbarem Aufwand möglich, einen Pass oder Passersatz Ihres Herkunftslandes zu beschaffen.
- Sie erfüllen eine der folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind entweder im Besitz eines Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG) oder sollen diesen zusammen mit dem Reiseausweis erhalten.
- Ihnen soll mit dem Reiseausweis die endgültige Ausreise aus dem Bundesgebiet ermöglicht werden.
Sie befinden sich im Asylverfahren und an der Ausstellung des Reiseausweises besteht ein dringendes öffentliches Interesse, zwingende Gründe erfordern dies oder es würde eine unangemessene Härte bedeuten, wenn Ihnen der Reiseausweis nicht ausgestellt wird, und Ihr Asylverfahren wird durch die Ausstellung des Reiseausweises nicht gefährdet.
Rechtsgrundlage(n)
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Personalausweisgesetz, Passgesetz
Verfahrensablauf
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
Wenn der Reiseausweis für Ausländer fertig gestellt ist, erhalten Sie eine Information und können den Ausweis bei der zuständigen Stelle abholen. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
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Lieferzeit Reisepässe: ca. 8 Wochen
Lieferzeit Personalausweise: ca. 2 - 3 Wochen
Statusabfrage Reisepass / Personalausweis
https://portal.citkomm.de/schalksmuehle/idstatuscheck
Kosten
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Personalausweis bis 24 Jahre: 22,80 Euro
Personalausweis über 24 Jahren: 37,00 Euro
Reisepass bis 24 Jahre: 37,50 Euro
Reisepass über 24 Jahren: 70,00 Euro
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 16.08.2024