Reiseausweis Ausstellung für Ausländer

    Reiseausweis (Passersatz) für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten beantragen

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Jeder ausländische Staatsangehörige muss grundsätzlich die Passpflicht erfüllen. Das heißt im Besitz eines gültigen, in Deutschland anerkannten Nationalpasses sein.

    In die Passhoheit eines ausländischen Staates darf nur in besonderen Ausnahmefällen eingegriffen werden, nämlich dann, wenn ein Nationalpass nicht oder nur in nicht zumutbarer Weise erlangt werden kann.

    Zumutbar ist es ausländischen Staatsangehörigen insbesondere:

    • rechtzeitig vor Ablauf bei der Vertretung des Heimatstaates zu beantragen, dass der Nationalpass verlängert beziehungsweise erneuert wird
    • an der Ausstellung oder Verlängerung mitzuwirken und die Behandlung eines Antrages durch die Behörden des Herkunftsstaates zu dulden
    • alle erforderlichen Unterlagen beizubringen und die vom Heimatstaat festgesetzten Gebühren zu entrichten
    • fehlende Dokumente im Heimatland zu besorgen und einen Pass im Heimatland zu beantragen 

    Es besteht kein Anspruch auf Erteilung eines Reiseausweises, sondern es handelt sich um eine Ermessensentscheidung der Behörde.

    Einem Antrag auf einen Reiseausweis sind in jedem Fall Nachweise darüber beizufügen, dass sich der Antragsteller bemüht hat, rechtzeitig einen Nationalpass ausgestellt zu bekommen. Sofern als Reisegrund der Tod oder die schwere Erkrankung von Familienangehörigen im Ausland vorliegt, sind auch dafür Nachweise mit Übersetzung in die deutsche Sprache erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ausländerwesen - Abteilung 333

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 1

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-33388

    Fax: 0214 406-33399

    E-Mail: 333-abh@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    • der bisherige Pass oder Passersatz (sofern vorhanden)
    • aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)
    • Nachweise über die Unmöglichkeit der Passbeschaffung

    Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthV

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Terminvereinbarungen per Telefon: (0214) 406 - 33388 oder per Mail: 333-ABH@stadt.leverkusen.de

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 16.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de