Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

    Selbstauskunft beantragen

    Sie möchten in Erfahrung bringen, welche Daten über Sie in der Meldebehörde gespeichert sind? Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Selbstauskunft zu stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Die Meldebehörde darf unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen.Es wird unterschieden zwischen einer - einfachen Melderegisterauskunft und - erweiterten Melderegisterauskunft. Schriftliche Anfragen können gestellt werden bei der Stadt Fröndenberg/Ruhr Bürgerbüro, Bahnhofstraße 2 , 58730 Fröndenberg/Ruhr.Einfache MelderegisterauskunftDie einfache Auskunft aus dem Melderegister beinhaltet folgende Daten - Vor- und Familiennamen - akademischen Grad - Anschriften Ab dem 1. November 2015 ist die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels zu verwenden. Weiterhin ist eine Angabe des Nutzungszweckes erforderlich.Erweiterte MelderegisterauskunftWird ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, darf zusätzlich zu den Daten der einfachen Melderegisterauskunft eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden über: - Tag und Ort der Geburt - frühere Vor- und Familiennamen - Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht - Staatsangehörigkeiten - frühere Anschriften - Tag des Ein- und Auszuges - gesetzlicher Vertreter - Sterbetag und -ort

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziales, Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 2

    58730 Fröndenberg/Ruhr

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Soziales, Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 2

    58730 Fröndenberg/Ruhr

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) einfache Melderegisterauskunft § 45 Bundesmeldegesetz (BMG) erweiterte Meldregisteraukunft

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

     

    Beantragung per Post

    Reichen Sie einen unterschriebenen formlosen Antrag ein.

     

    Online-Beantragung

    Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister online beantragen:

    • Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

    Fristen

    Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.

    Kosten

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Die Gebühr beträgt für eine einfache Melderegisterauskunft 11 Euro erweiterte Melderegisterauskunft 15 Euro Archivauskunft (Altdatei) 10 - 30 Euro je nach Aufwand und wird erteilt unter Beilage eines Verrechnungsschecks, Postwertzeichen oder eines Überweisungsbeleges an die Stadtkasse Fröndenberg/Ruhr an folgende Bankverbindung: Sparkasse Unna-Kamen IBAN DE78 4435 0060 0430 0013 54 Volksbank Unna IBAN DE42 4416 0014 1602 9377 02 Die Auskunft wird nach Zahlung der Gebühr erteilt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden, siehe hierzu insbesondere § 11 Bundesmeldegesetz.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de