Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

    Selbstauskunft beantragen

    Sie möchten in Erfahrung bringen, welche Daten über Sie in der Meldebehörde gespeichert sind? Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Selbstauskunft zu stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Werl

    Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung!

    Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft aus dem Melderegister. Sie können Auskünfte über

    • Vor- und Familiennamen
    • Anschrift
    • Doktorgrad

    einer genau bestimmten Person erhalten. Wir benötigen in der Regel vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person zum Beispiel Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht, damit wir Ihnen Auskunft erteilen können.

    Seit 2015 ist eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister nur noch zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, dass die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen künftig regelmäßig ab. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.

    Folgende Möglichkeiten für Auskünfte aus dem Melderegister stehen Ihnen zur Verfügung:

    schriftlich oder persönlich

    Auskünfte aus dem Melderegister können Sie schriftlich, persönlich oder online beantragen. Um unseren Online-Service zu nutzen, klicken Sie hier.

    Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro:
    Melderegisterauskunft (einfach)
    Melderegisterauskunft (erweitert)

    Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-3212

    Fax: 02922 800-3298

    E-Mail: buergerbuero@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

     

    Beantragung per Post

    Reichen Sie einen unterschriebenen formlosen Antrag ein.

     

    Online-Beantragung

    Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister online beantragen:

    • Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

    Fristen

    Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.

    Kosten

    Hinweise für Werl

    Die Verwaltungsgebühr für eine einfache Melderegister-Auskunft beträgt 11,00 €.

    Sie können diese Gebühr entweder per Verrechnungsscheck oder Überweisung auf unser Konto bei der Sparkasse SoestWerl, IBAN DE56 4145 0075 0000 0000 59 , BIC WELADED1SOS zahlen.

    Bei einer Vorabüberweisung fügen Sie Ihrer Anfrage bitte den Zahlungsnachweis bei. Bei persönlichem Erscheinen ist die Gebühr bar oder per EC-Karte zu zahlen.

    Eine Auskunftserteilung gegen Rechnung bzw. mit Lastschrifteinzug ist nicht möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden, siehe hierzu insbesondere § 11 Bundesmeldegesetz.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Werl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de