Selbstauskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Ense
Bei der Meldebehörde oder online können Sie eine Melderegisterauskunft über eine andere Person beantragen.
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerbüros nach den rechtlichen Möglichkeiten und beachten Sie unbedingt die unter Formulare bereitgestellten Hinweise zur Erteilung einer Melderegisterauskunft.
Bedenken Sie außerdem, dass Auskünfte, die sich auf einen Meldezeitraum erstrecken, der länger als 5 Jahre zurückliegt, als Archivauskunft bearbeitet werden.
Einfache Auskunft aus dem Melderegister
Datenumfang:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften
- Hinweis, wenn Person verstorben ist
Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister
Datenumfang:
- frühere Namen
- Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsstaat
- Familienstand
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugs- und Auszugsdatum
- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
- Sterbedatum und Sterbeort und ggfls. Angabe des Staates, wenn die Person im Ausland verstorben ist
Online-Terminvereinbarung für Vorort Beantragung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen sich ausweisen.
Sie können sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass.
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ense
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Beantragung per Post
Reichen Sie einen unterschriebenen formlosen Antrag ein.
Online-Beantragung
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister online beantragen:
- Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.
Fristen
Kosten
Hinweise für Ense
Hinweise (Besonderheiten)
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden, siehe hierzu insbesondere § 11 Bundesmeldegesetz.
Weitere Informationen
Hinweise für Ense
- Einfache Melderegisterauskunft - Erteilung -> Hinweise
- Melderegisterauskunft online beantragen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.03.2021