Spielbank erlauben
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten "stehenden Gewerbe") beginnen. Dies ist der Fall bei:
- Neuerrichtung eines Betriebs/ einer Hauptniederlassung,
- Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
- Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
- Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf, Erbfolge oder Pacht,
- Beitritt als neuer geschäftsführender Gesellschafter in eine bestehenden Personengesellschaft, z. B. bei einer GbR, KG oder OHG,
- Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform (bei Änderung der Rechtsform muss die Gewerbeabmeldung unter der alten Rechtsform und die Gewerbeanmeldung unter der neuen Rechtsform erstattet werden),
- Verlegung eines Betriebs aus einem anderen Bundesland
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen im Rahmen der europaweiten Ausschreibung einzureichen sind, wird in der Ausschreibung festgelegt. Die Schriftform ist erforderlich. Zwingende Unterlagen ergeben sich aus dem Spielbankgesetz NRW, hierzu gehören:
- -allgemeine Angaben zum Antragsteller beziehungsweise zur Antragstellerin,
- -Anschrift,
- -Name der Kontaktperson,
- - ktueller Handelsregisterauszug,
- -Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
- polizeiliches Führungszeugnis
- schriftliche Eigenerklärung des Antragstellers oder der Antragstellerin über wirtschaftliche Verhältnisse
- Angaben zum Spielbetrieb,
- Angaben zum Spielangebot,
- Angaben zum Personal,
- Angaben zum Schutz der Spielerin oder des Spielers
- Angaben zum Datenschutz,
- Angaben zur Werbung
- Angaben zum Sicherheitskonzept.
Voraussetzungen
Ihnen kann eine Konzession für die Errichtung oder den Betrieb einer Spielbank erteilt werden, wenn der Betrieb folgenden gesetzlichen Zielen nicht zuwiderläuft:
- Spiel- und Wettsucht verhindern
- Voraussetzung für Spielsuchtbekämpfung schaffen
- unerlaubtem Glücksspiel entgegenwirken
- Schutz der Jugend und von Spielerinnen und Spielern,
- Glücksspiel ordnungsgemäß durchführen
- mit Glücksspiel verbundene Kriminalität abwehren
- sicheren und transparenten Spielbetrieb gewährleisten
- schlüssiges Gesamtbetriebskonzept vorliegt
- ordnungsgemäßer Spielverlauf gewährleistet ist
- öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet ist
- öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind
- sich Ihr Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum befindet
- Sie und weitere relevante Personen die nötige Zuverlässigkeit besitzen
- Sie kein unerlaubtes Glücksspiel veranstalten oder vermitteln.
Sie erhalten eine zusätzlich erforderliche Betriebserlaubnis für die Spielbank, wenn der Betrieb den oben genannten gesetzlichen Zielen nicht zuwiderläuft und ein Sozialkonzept vorliegt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Ablauf des Verfahrens erfolgt folgendermaßen:
- Der Ablauf des Verfahrens richtet sich nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Dies ergibt sich aus § 16 Spielbankgesetz NRW.
- Danach wird der Zuschlag an diejenige Bieterin oder denjenigen Bieter erteilt, deren oder dessen Angebot der vorgegebenen Kriterien für die vorgesehene Laufzeit der Konzession die Verwirklichung der Ziele des § 1 Spielbankgesetz NRW am besten erfüllt und einen wirtschaftlichen Gesamtvorteil ergibt.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Waldbröl