Spielbanken Zulassung

    Spielbank erlauben

    Sie erfahren Näheres, wie eine Spielbank zugelassen wird.

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten "stehenden Gewerbe") beginnen. Dies ist der Fall bei:

    1. Neuerrichtung eines Betriebs/ einer Hauptniederlassung,
    2. Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
    3. Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
    4. Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf, Erbfolge oder Pacht,
    5. Beitritt als neuer geschäftsführender Gesellschafter in eine bestehenden Personengesellschaft, z. B. bei einer GbR, KG oder OHG,
    6. Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform (bei Änderung der Rechtsform muss die Gewerbeabmeldung unter der alten Rechtsform und die Gewerbeanmeldung unter der neuen Rechtsform erstattet werden),
    7. Verlegung eines Betriebs aus einem anderen Bundesland

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen im Rahmen der europaweiten Ausschreibung einzureichen sind, wird in der Ausschreibung festgelegt. Die Schriftform ist erforderlich. Zwingende Unterlagen ergeben sich aus dem Spielbankgesetz NRW, hierzu gehören:

    • -allgemeine Angaben zum Antragsteller beziehungsweise zur Antragstellerin,
    • -Anschrift,
    • -Name der Kontaktperson,
    • - ktueller Handelsregisterauszug,
    • -Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
    • polizeiliches Führungszeugnis
    • schriftliche Eigenerklärung des Antragstellers oder der Antragstellerin über wirtschaftliche Verhältnisse
    • Angaben zum Spielbetrieb,
    • Angaben zum Spielangebot,
    • Angaben zum Personal,
    • Angaben zum Schutz der Spielerin oder des Spielers
    • Angaben zum Datenschutz,
    • Angaben zur Werbung
    • Angaben zum Sicherheitskonzept.

    Voraussetzungen

    Ihnen kann eine Konzession für die Errichtung oder den Betrieb einer Spielbank erteilt werden, wenn der Betrieb folgenden gesetzlichen Zielen nicht zuwiderläuft:

    • Spiel- und Wettsucht verhindern
    • Voraussetzung für Spielsuchtbekämpfung schaffen
    • unerlaubtem Glücksspiel entgegenwirken
    • Schutz der Jugend und von Spielerinnen und Spielern,
    • Glücksspiel ordnungsgemäß durchführen
    • mit Glücksspiel verbundene Kriminalität abwehren
    • sicheren und transparenten Spielbetrieb gewährleisten
    • schlüssiges Gesamtbetriebskonzept vorliegt
    • ordnungsgemäßer Spielverlauf gewährleistet ist
    • öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet ist
    • öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind
    • sich Ihr Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum befindet
    • Sie und weitere relevante Personen die nötige Zuverlässigkeit besitzen
    • Sie kein unerlaubtes Glücksspiel veranstalten oder vermitteln.

    Sie erhalten eine zusätzlich erforderliche Betriebserlaubnis für die Spielbank, wenn der Betrieb den oben genannten gesetzlichen Zielen nicht zuwiderläuft und ein Sozialkonzept vorliegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Ablauf des Verfahrens erfolgt folgendermaßen:

    • Der Ablauf des Verfahrens richtet sich nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
    • Dies ergibt sich aus § 16 Spielbankgesetz NRW.
    • Danach wird der Zuschlag an diejenige Bieterin oder denjenigen Bieter erteilt, deren oder dessen Angebot der vorgegebenen Kriterien für die vorgesehene Laufzeit der Konzession die Verwirklichung der Ziele des § 1 Spielbankgesetz NRW am besten erfüllt und einen wirtschaftlichen Gesamtvorteil ergibt.

    Fristen

    Gültigkeitsdauer der Konzession: maximal 15 Jahre Gültigkeitsdauer der Betriebserlaubnis: entsprechend der Konzession

    Kosten

    Für die Erteilung einer Konzession fallen folgende Kosten an: - Verwaltungsgebühr: 0,05 Prozent des Gesamt-Bruttospielertrages der Spielbanken, höchstens EUR 30.000; Zusätzlich fallen für die Erteilung der Betriebserlaubnisse folgende Kosten an: - Verwaltungsgebühr: 0,01 bis 0,05 Prozent des Bruttospielertrages der jeweiligen Spielbank Bei der erstmaligen Entscheidung über eine Konzession oder Betriebserlaubnisse ist zunächst eine vorläufige Gebühr festzusetzen. Die endgültige Gebühr ist auf der Grundlage des Bruttospielertrages des 2. Geschäftsjahres zu berechnen.

    Weitere Informationen

    nein

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Waldbröl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de