Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um ein zusätzliches Beförderungsgebiet (bei Taxen)

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um ein zusätzliches Beförderungsgebiet (bei Taxen)

    Beschreibung

    nicht angegeben

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 48 Abs. 6 FeV

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de