Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um ein zusätzliches Beförderungsgebiet (bei Taxen)
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um ein zusätzliches Beförderungsgebiet (bei Taxen)
Beschreibung
nicht angegeben
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
§ 48 Abs. 6 FeV
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen