Ausstellung einer Bescheinigung für das Finanzamt zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Maßnahmen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Denkmalen beantragen
Für Baudenkmale und Gebäude innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen können Sie eine Bescheinigung über durchgeführte Maßnahmen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung des Baudenkmals oder Gebäudes und deren Kosten beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Velbert
Denkmaleigentümer und -eigentümerinnen sowie Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden in einem Denkmalbereich haben die Möglichkeit, Steuererleichterungen zu erhalten.
Die Aufwendungen müssen nach Art und Umfang dazu erforderlich sein, das Baudenkmal zu erhalten oder sinnvoll zu nutzen. Für bestehende Gebäude innerhalb eines Denkmalbereichs, die nicht als Baudenkmal geschützt sind, müssen die Aufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des geschützten äußeren Erscheinungsbildes erforderlich sein.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Velbert
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke (D36 Antrag)
- Rechnungsaufstellung (siehe Muster: vor dem Ausfüllen können Sie die ausfüllbare Version in Excel bei den Kontaktpersonen per E-Mail anfordern)
- Originalrechnungen (Schlussrechnungen, Quittungen)
- Pläne mit Eintragung der Baumaßnahmen
- Fotodokumentation
Voraussetzungen
Hinweise für Velbert
- Die Aufwendungen müssen nach Art und Umfang dazu erforderlich sein, das Baudenkmal zu erhalten oder sinnvoll zu nutzen.
- Für bestehende Gebäude innerhalb eines Denkmalbereichs, die nicht als Baudenkmal geschützt sind, müssen die Aufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des geschützten äußeren Erscheinungsbildes erforderlich sein.
- Eine denkmalrechtliche Erlaubnis muss vor Maßnahmebeginn vorliegen und die Details mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt sein.
- Die Originalrechnungen und Quittungen sind sortiert und mit dazugehöriger Kostenliste bei der Unteren Denkmalbehörde zur Prüfung einzureichen.
- Eine Fotodokumentation (vorher - nachher) ist beizufügen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Bescheinigung können Sie als Eigentümer eines Gebäudes oder als Bevollmächtigter/Vertretungsbefugter des Eigentümers beantragen.
Die zuständige Bescheinigungsbehörde prüft anschließend,
- die Voraussetzungen,
- in welcher Höhe die Kosten der bescheinigungsfähigen Maßnahmen angefallen sind,
- ob und in welcher Höhe Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln durch eine der für Denkmalschutz oder Denkmalpflege zuständigen Behörden bewilligt worden sind oder nach der Ausstellung der Bescheinigung bewilligt werden.
Anschließend erhalten Sie eine Bescheinigung, die als Grundlagenbescheid unter anderem Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Vergünstigungen ist.
Um Ihnen frühzeitig Klarheit über den Inhalt der zu erwartenden Bescheinigung zu geben, kann die Bescheinigungsbehörde Ihnen bereits eine schriftliche Zusicherung über die zu erwartende Bescheinigung erteilen. Die Zusicherung ersetzt jedoch nicht die Bescheinigung. Sie ist daher nicht als Nachweis bei der Beantragung der steuerlichen Vergünstigungen beim Finanzamt geeignet. Bei berechtigten Interesse können Sie aber mit der Zusicherung beim Finanzamt eine gebührenpflichtige verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Bemessungsgrundlage der steuerlichen Vergünstigungen beantragen.
Da die Bescheinigung objektbezogen ausgestellt wird, müssen Sie jeweils für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind (zum Beispiel Tiefgarage), sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume grundsätzlich eine Einzelbescheinigung beantragen.
Bei Bauträger- oder Erwerbermodellen und Wohn- und Teileigentumsgemeinschaften können Sie stattdessen eine Gesamtbescheinigung inklusive der Aufteilung auf die einzelnen Gebäudeteile beantragen. Dafür benötigen Sie die wirksamen Vollmachten der Erwerber.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Velbert
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der Baumaßnahme.
Die Steuerbescheinigung wird im gesetzlichen Benehmen mit dem Amt für Denkmalpflege des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) ausgestellt. Das Benehmen gilt als hergestellt, wenn der Denkmalbehörde nicht innerhalb von drei Monaten eine Äußerung des LVR vorliegt.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Velbert
Voraussetzung für die Ausstellung einer Steuerbescheinigung ist, dass die Baumaßnahmen vorab mit der Unteren Denkmalbehörde im Detail abgestimmt wurden und eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt.
Weitere Informationen
In welcher Form Sie von der steuerlichen Vergünstigung profitieren, ist von der Nutzung des Gebäudes sowie der Art und Umfang der Maßnahme abhängig:
a. Nutzung zur Erzielung von Einkünften
Herstellungs- oder Anschaffungskosten
Erzielen Sie im Zusammenhang mit dem Gebäude Einkünfte (zum Beispiel Nutzung im Betriebsvermögen oder Vermietung und Verpachtung), können Sie abweichend der üblichen jährlichen Abschreibung nach § 7 EStG in Höhe von 2 bzw. 2,5 oder 3 Prozent erhöhte Abschreibungen geltend machen. Diese betragen in den ersten 8 Jahren jeweils bis zu 9 Prozent sowie in den folgenden 4 Jahren bis zu 7 Prozent.
Erhaltungsaufwendungen
Von Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind Erhaltungsaufwendungen zu unterscheiden. Zu den Erhaltungsaufwendungen gehören insbesondere Kosten für die laufende Instandsetzung (zum Beispiel Ausbesserungsarbeiten, Erneuerung des Außenputzes und der Außenverkleidung). Diese können – soweit das Gebäude dazu dient, Einkünfte zu erzielen – in voller Höhe im Jahr ihrer Verausgabung abgezogen werden. Erhaltungsaufwendungen an begünstigten Objekten können gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahren steuerlich verteilt werden (§ 11b EStG).
b. Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
Nutzen Sie das förderungswürdige Gebäude nicht zur Erzielung von Einkünften, sondern zu eigenen Wohnzwecken, können Sie im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den 9 folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 Prozent der Aufwendungen wie Sonderausgaben steuerlich berücksichtigen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Velbert