Eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage anzeigen
Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder errichtet haben und diese Anlage bisher nicht genehmigt oder angemeldet wurde, müssen Sie dies der zuständigen Behörde fristgemäß melden.
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Ziel des Immissionsschutzes ist es, die Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Atmosphäre) vor Immissionen, wie Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht und ähnliche Einwirkungen zu schützen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigung für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen).
Die Arbeiten des Immissionsschutzes untergliedern sich in nachfolgende Hauptbereiche:
- den genehmigungsbedürftigen Immissionsschutz (z. B. die Zulässigkeit und Betriebsweise von Fabriken/ Anlagen)
- den nicht genehmigigungsbedürftigen Immissionsschutz (z. B. Kleinfeuerungsanlagen, Elektrosmog, Lärm, kleinere Anlagen, etc.)
Aufgabenschwerpunkt ist die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für die o. g. genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Sicherstellung der Umweltbelange sowie Prüfung der Umweltverträglichkeit und Koordinierung der anderen Umweltbelange.
Formulare
- Immissionsschutz: Formulare zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (BImSchG)
- Veterinärwesen: Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben (Bullenstall)
- Veterinärwesen: Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben (Milchviehstall)
- Veterinärwesen: Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben (Pferdestall)
- Veterinärwesen: Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben (Schweinestall)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Coesfeld
- Kartenmaterial zur Standortbestimmung
- Übersichtsplan i.M. 1:25.000
- Katasterplanausschnitt (Flurkarte)
- Lageplan i.M. 1:500
- Bauvorlagen nach den allgemeinen Bauvorschriften
- Anlagen- und Betriebsbeschreibung mit Verfahrensbeschreibunge, Kapazitäten, Betriebszeiten, Verkehr, Schutzmaßnahmen, etc.
- Angaben zur Luftreinhaltung
- Schematische Darstellung (Fließbild) je nach Anlagenart als Grund-, Verfahrens- oder RI-Fließbild
- Maschinenaufstellungsplan
- Immissionsprognose im Hinblick auf Luftverunreinigungen, Lärm, Gerüche, Keime
- Beschreibung von Herkunft und Verbleib der Abfälle
- Angaben zur Abwasserwirtschaft
- Angaben zum Umgang mit wassergef. Stoffen
- bei einem öffentlichen Verfahren Kurzbeschreibung nach § 4 Abs. 3 der 9. BImSch V
- Angaben zur Energieeffizienz
- Sonstige Unterlagen wie z.B. Sicherheitskonzepte
- ggfs. Angaben zur Umweltverträglichkeit
Für die Erstellung der Antragsunterlagen sollte ein Fachmann in Anspruch genommen werden. Vor Antragseinreichung sollten Sie Ihren Antrag mit uns besprechen.
Voraussetzungen
- Hierbei handelt es sich um eine Anzeigepflicht. Dieser kommen Sie als Anlagebetreiber oder Anlagebetreiberin nach, wenn Sie die Anmeldung fristgerecht bei der zuständigen Behörde einreichen.
- Sofern die erforderlichen Unterlagen nicht bereits bei der Anmeldung übermittelt werden, können Sie diese innerhalb von weiteren zwei Monaten bei der zuständigen Behörde nachreichen.
Verfahrensablauf
- Sie melden die Anlage bei der zuständigen Behörde innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der jeweiligen Verordnung, in der Ihre Anlage in den Katalog über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) aufgenommen wurde, an.
- Sie müssen dies schriftlich erledigen.
- Sie fügen die erforderlichen Unterlagen bei. Alternativ können Sie die Unterlagen auch innerhalb von weiteren zwei Monaten ab der Anmeldung bei der zuständigen Behörde nachreichen.
- Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang schriftlich oder elektronisch. Gegebenenfalls wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.
- Die zuständige Behörde kann Ihnen zusätzlich Anordnungen auferlegen, um sicherzustellen, dass Ihre Anlage die Pflichten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erfüllt bzw. andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) am 23.01.2023