Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Änderung

    Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Änderung

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Beschreibung

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster Dezernat 16

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Formulare

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Rechtsgrundlage(n)

    § 340 Abs. 3 SGB V i.V.m. dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Fristen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de