Anzeige der Verwendung von bestimmten Biozidprodukten EntgegennahmeOnline erledigen

    Verwendung von Bioziden anzeigen

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 15c Absatz 2 und Anhang I Nummer 4.2.1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de