Anzeige der Verwendung von bestimmten Biozidprodukten EntgegennahmeOnline erledigen
Verwendung von Bioziden anzeigen
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15c Absatz 2 und Anhang I Nummer 4.2.1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen